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29. Mai 2017
Ombudsmann: Wenige zulässige Beschwerden gegen Vermittler
Businessman standing on the floor in a desparate pose under the giant red arrow aiming down at him, on the grey background. Business and management. Problems and failures. Dealing with crisis.

Ombudsmann: Wenige zulässige Beschwerden gegen Vermittler

Beschwerden gegen Versicherungsvermittler blieben 2016 im Vergleich zum Vorjahr mit 344 Eingaben nahezu konstant und nur wenige davon waren tatsächlich zulässig, so der Versicherungsombudsmann in seinem Tätigkeitsbericht. Festgestellt wurde aber auch, dass der Dokumentationspflicht vonseiten der Vermittler häufig nicht ausreichend nachgekommen worden sei.

Der Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch hat in der vergangenen Woche seinen aktuellen Jahresbericht für 2016 vorgelegt. Demnach waren unter den als Vermittlerbeschwerden registrierten Vorgängen mit 137 eingegangenen Beschwerden nur wenige zulässig. Eine große Anzahl an unzulässigen Beschwerden bezog sich dem Jahresbericht zufolge auf Sachverhalte, die nicht im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen standen.

Zusammenhang mit Vermittlung von Versicherungsverträgen muss gegeben sein

Gesetzlich verankert ist der Ombudsmann aber eben nur zuständig für Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern oder -interessenten und Versicherungsvermittlern oder -beratern, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen stehen. Geht es um Beschwerden eines Vermittlers gegen einen anderen oder um Beschwerden zwischen Vermittler und Versicherungsunternehmen, so fallen diese ebenso wenig in die Zuständigkeit des Ombudsmanns wie Streitigkeiten im Zusammenhang mit der reinen Betreuung von Versicherungsverträgen. Diese Zuständigkeitseinschränkung gilt auch in Bezug auf das Beschwerdeziel: Wird die Beteiligung des Vermittlers an der Schadenregulierung oder die Kündigung von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvermittler beanstandet, kann der Ombudsmann nur tätig werden, wenn eine Verbindung mit der Vermittlung eines neuen Vertrages besteht.

Insgesamt erreichten den Ombudsmann im Berichtsjahr 344 Beschwerden, die auf der Grundlage der Verfahrensordnung für Vermittlerbeschwerden (VermVO) zu prüfen waren. Im Jahr zuvor waren es mit 336 nur geringfügig weniger gewesen. Inhaltlich lag der Schwerpunkt der Vermittlerbeschwerden laut Prof. Dr. Günter Hirsch auf Beanstandungen der Beratung und der Vermittlung von nicht benötigten Versicherungsverträgen oder von nicht passendem Versicherungsschutz. Der Vorwurf der Falschberatung sei in den Vermittlerbeschwerden verhältnismäßig oft bezogen auf eine Lebens- oder eine Kfz-Versicherung erhoben worden. Einige wenige Beschwerden seien außerdem auf den Ausgleich eines geltend gemachten Schadens gerichtet gewesen.

Was die im Berichtsjahr vom Ombudsmann beendeten Beschwerden betraf (in Abgrenzung zu den oben beschriebenen eingegangenen Beschwerden), so fielen 116 in den Aufgabenbereich der Vermittlerbeschwerden. Ein Viertel der zulässig beendeten Vermittlerbeschwerden waren ganz oder zum Teil erfolgreich.

Dokumentationspflicht oft vernachlässigt

Außerdem wies der Ombudsmann auch in seinem aktuellen Jahresbericht wieder darauf hin, dass der Dokumentationspflicht, zumindest in den Beschwerdefällen, häufig nicht ausreichend nachgekommen worden sei. Oft seien die entsprechenden Formblätter nur schematisch ausgefüllt worden, ohne dass auf die konkrete Lage des Antragstellers Bezug genommen worden sei. Dies sei besonders bei Umdeckungen aufgefallen, so der Ombudsmann. Hier hat der Vermittler eine erhöhte Beratungspflicht, da es auch um die Informationsweitergabe über etwaige Nachteile eines Vertragswechsels geht. Speziell bei Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen bestehen hier große Risiken. In seinem Jahresbericht weist Prof. Dr. Hirsch darauf hin, dass es stets notwendig sei, über entstehende Kosten aufzuklären und wichtige Unterschiede im Versicherungsschutz zu erläutern. (ad)

Lesen Sie auch: Mehr Beschwerden in der Rechtsschutz- als in der Lebensversicherung

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 29. Mai 2017 - 09:55

Es gibt wohl kaum einen Beruf wo die Ausübendenden derart niedrige Beschwerdequoten erzielen. Von zig Millionen Vorgängen nur 116 Beschwerden-nur ein Viertel berechtigt. Davon kann die komplette Medienlandschaft und die Politik nicht einmal träumen. Diametral ist deswegen das Bild in der Öffentlichkeit. Die Renten werden definitiv nicht mehr sicher sein-hallo Journalisten und Politiker, absolut Shitstormverdächtig, Makler leisten deswegen einen Volkswirtschaftlichen Frondienst für die Altersversorgung, bei maximaler ständiger Negativbewertung...... So kümmert es niemand der ach so seriösen Medien, Politiker, Verbraucherschützer das schon heute ein Defizit von einer Billion Euro für die Beamtenvorsorge festgestellt wird. Geradezu lächerlich und debil, nach mehr staatlicher Vorsorge zu rufen. Herr vergib Ihnen, denn Sie wissen nicht was Sie tun........Man regt sich über vielleicht 3% Provision maßlos auf. Die Kosten für die Beamten in staatlichen Produkten eingerechnet,sind das mit hoher Sicherheit "Peanuts". Aber das "neutrale" Bewertung nicht stattfindet ist wohl Mainstreamm.
Bei einer Beamtenpension von € 4000.- mtl. ergibt das nach 30 Jahren -ohne Anpassungen- schon € 1 440 000.- für einen Beamten.
Stellen Sie das in Relation zu den Provisionen der Vermittler, die sich Ausbilden, Fortbilden, Büro-und Personalkosten-Autokosten, Kosten für Vergleichsprogramme etc. aufbürden um Ihre Kunden gut beraten zu können. Von einer aus Steuermitteln bezahlter Altersvorsorge habe ich leider noch nichts vernommen, wätre aber sofort bereit allein für die hohe Pension auf die Hälfte meiner Provision zu verzichten. Stehe gerne jederzeit Politikern und Journalisten für einen Faktencheck zur Verfügung. Wichtig schon vor allem deswegen, weil die aktuellen Beiträge große Teile der Bevölkerung von zusätzlicher Altersvorsorge abhalten. Fatalismus pur.

etc. auf

Gespeichert von Jan Lanc am 29. Mai 2017 - 10:07

Das so wenige Beschwerden beim Ombudsmann landen zeigt das die Reformen der letzten Jahre gewirkt haben und der Beruf inzwischen seriös geworden ist.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 29. Mai 2017 - 20:15

Antwort auf von Jan Lanc

Nach Ihrer Meinung sind die Bösen von gestern die Braven von heute. Aus Ihrer Sicht kann man seinen Charakter durch Kontrolle ändern.So denken vielleicht Beamte, die ja alle immer seriös sind. Ich bin ganz sicher, das schon seit 40 Jahren die überwiegende Mehrheit immer seriös waren und es heute noch sind. Charakter und Fairnis hat man oder auch nicht.