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7. Mai 2019
Provisionsdeckelgesetz: Es hagelt Kritik von allen Seiten

Provisionsdeckelgesetz: Es hagelt Kritik von allen Seiten

Bis zum 06.05.2019 hatten die Verbände Zeit, ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf über einen Provisionsdeckel beim Bundesfinanzministerium einzureichen. Nach dem BDVM haben nun auch andere ihrer Kritik Luft gemacht. Fast unisono wird der Entwurf heftig kritisiert. Nur ein Verband kann dem Gesetz auch Positives abgewinnen.

Die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Provisionsdeckel in der Lebens- und Restschuldversicherung ist am 06.05.2019 abgelaufen. Die Verbände kritisieren den Gesetzentwurf heftig. Darunter der AfW e.V., der Verband öffentlicher Versicherer sowie der BDVM (AssCompact berichtete). Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich zum Provisionsdeckel geäußert.

„Provisionsdeckel verstößt gegen Berufsausübungsfreiheit“

Der AfW beruft sich in seiner Stellungnahme auf die Rechtsgutachten, die dem Provisionsdeckelgesetz bescheinigen, rechts- und verfassungswidrig zu sein (AssCompact berichtete). Darin heißt es: „So wie der Referentenentwurf derzeit auf dem Tisch liegt, bleibt er (…) verfassungs- und auch europarechtswidrig.“ Der Provisionsdeckel würde laut AfW gegen die Berufsausübungs- und Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Auch der BDVM bezeichnet einen Provisionsdeckel in der vorgeschlagenen Form als einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff.

AfW: Provisionsdeckel erhöht Kostenaufwand statt ihn zu senken

 Der AfW lehnt den Provisionsdeckel in seiner Stellungnahme auch aus weiteren Gründen ab. Es wird dargestellt, warum die Umsetzung der Pläne mittelstandsschädlich und gegen die Interessen der Verbraucher wäre. So sei nach Ansicht des AfW die Einführung und dauernde Umsetzung einer Provisionsdeckelung mit hohem bürokratischen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Ähnlich wie der BDVM kritisiert der AfW auch die Pläne des Entwurfs, Versicherungsunternehmen bestimmte Aufsichtspflichten über Versicherungsmakler zu geben. Dies sei systemwidrig und greife in föderalistische Strukturen ein.

Rechtlich untergrabe der Provisionsdeckel die Wirkung des LVRG, das sich im Betrachtungszeitraum noch nicht vollständig entfalten haben könne. Auch lägen keine Rechtsunklarheiten in Bezug auf die IDD-Vorgaben vor, die eine Provisionsdeckelung rechtfertigen würden.

Öffentliche Versicherer halten LVRG und IDD für ausreichend

Auch Guido Schaefers, Vorsitzender des Versicherungsausschusses Leben im Verband öffentlicher Versicherer, ist der Meinung: „Das Einschreiten des Gesetzgebers entbehrt jeglicher Grundlage“. Nach seiner Ansicht reichen die Regelungen des LVRG sowie der IDD aus, um Provisionen im Rahmen zu halten und Fehlanreizen vorzubeugen.

Verbraucherzentrale für Provisionsverbot bei Lebensversicherungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) steht erwartungsgemäß auf der anderen Seite. Er fordert für Lebensversicherungen nach wie vor sogar ein konsequentes Provisionsverbot. Zwar sei der vorgeschlagene Provisionsdeckel dazu geeignet, Fehlanreize beim Verkauf von Restschuldversicherungen zu reduzieren. Gleichwohl sehen die Verbraucherschützer die Gefahr für neue Fehlanreize durch die Möglichkeit der Anknüpfung an die Darlehenssumme.

Bund der Versicherten: Provisionsdeckel unterbindet nicht „exzessive Raserei“

Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hält den vorgeschlagenen Provisionsdeckel als noch zu hoch. Dabei zieht er einen drastischen Vergleich: „Der vom Ministerium vorgeschlagene Provisionsdeckel wirkt so, als würde man auf der Autobahn ein Tempolimit von 250 Stundenkilometern einführen und zusätzlich 400 Stundenkilometer für all diejenigen erlauben, die von sich behaupten, gut zu fahren. Ein solches Tempolimit führt nicht zu Fahrsicherheit und Umweltschutz, sondern erlaubt weiterhin exzessive Raserei. Genauso ermöglicht der vorgeschlagene Provisionsdeckel auch weiterhin Exzesse im Vertrieb der kapitalbildenden Lebensversicherungen“, erläutert Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Der Verbraucherschutzverein fordert daher die Beschränkung der Abschlusskosten auf 1,5% der Beitragssumme und der Verwaltungskosten auf 5% des Beitrags. Weiter kritisiert er, dass im jetzigen Gesetzesentwurf wirkungsvolle Schritte zur Beschränkung der Kosten fehlen würden. (tos)

Bild: © domoskanonos - stock.adobe.com

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Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Steffen Reck am 08. Mai 2019 - 10:40

Eine Frage bleibt noch zu klären! Wer soll denn künftig die Beratung gegenüber den Verbrauchern leisten, wenn es dafür kaum/keine Entlohnung mehr gibt? Einem Provisionsdeckel könnte ich etwas abgewinnen, wenn im Gegenzug für Beratung (bei Nichtabschluss eines Vertrages) dann ein Beratungshonorar für den Verbraucher verpflichtend wäre! Einhergehend mit dem Verbot, online Vorsorgeverträge abschließen zu dürfen. Im Übrigen wünsche ich die Deckelung von Baukosten, Handwerkerleistungen, Energiekosten etc., da ich als Verbraucher diesen ausgeliefert bin und dort keine Fehlanreize für zu hohe Preise entstehen sollen...

Gespeichert von Jürgen Winter … am 10. Mai 2019 - 12:34

Die Verbraucherzentrale verspricht sich von einem Provisionsverbot für ihren "Verein" wesentlich mehr Vermittlungstätigkeit durch sie selbst, was zu einem Aufblähen auf Kosten der Steuerzahler führen würde! Abgesehen davon verlangen sie jetzt schon erhebliche Beratungskosten von den Besuchern.
Im Ergebnis würde das dazu führen, dass die Wohlhabenden sich eine Beratung leisten würden und gerade die, die einer Beratung dringend bedürfen, dafür kein Geld ausgeben würden oder können.
Weiterhin würde das dazu führen, dass statt qualifizierter Beratung durch die Leute, die diesen Beruf gelernt haben, weniger qualifizierte die Beratung durchführen würden.