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26. September 2019
Provisionsdeckel: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder doch?

Provisionsdeckel: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Oder doch?

Bei der politischen Entscheidung zum Provisionsdeckel herrscht Stillstand. Mehrmals ist der Gesetzesentwurf schon von der Agenda des Bundeskabinetts geflogen. Eine Mehrheit im Finanzausschuss des Bundestags findet der Deckel – zumindest für die Lebensversicherung – wohl nicht. In diesem Jahr wird nun nicht mehr mit einer Entscheidung gerechnet. Aber kommt er deswegen gar nicht?

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ liegt auf dem Tisch. Doch das Gesetzgebungsverfahren zum Provisionsdeckel stockt. Zwar stand das Thema schon zur Beschlussfassung auf der Agenda des Bundeskabinetts, behandelt wurde es dort bisher aber noch nicht. Der Gesetzesentwurf sieht eine Begrenzung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen von 2,5% vor sowie eine mögliche Erhöhung auf 4%, wenn der Vermittler bestimmte qualitative Merkmale erfüllt. Im Rennen sind hier etwa eine geringe Stornoquote oder eine gute Weiterempfehlungsrate.

Zweifel an Datenerhebung zum LVRG-Evaluierungsbericht

Das geplante Gesetz soll das LVRG aus dem Jahr 2014 ergänzen. Es ist Folge eines Evaluierungsberichts des Bundesfinanzministeriums, der zu dem Schluss kam, dass die Abschlusskosten nicht im gewünschten Maße gesunken seien.

Zuletzt hatte der Branchendienst „versicherungstip“ allerdings nachgerechnet und moniert, dass die Datenauswertung der BaFin bei der LVRG-Evaluierung fehlerhaft gewesen sei. So hatte man etwa bei den Versicherern die Provisionszahlung für Lebens- und Restschuldversicherungen gemeinsam erfasst. Das verzerrt den Blick auf die Einnahmen der Vermittler aus dem Lebenbereich deutlich, weil die gezahlten Provisionen in der Restschuldversicherung in der Regel um ein Vielfaches höher sind. „Die Konsequenz aus dieser Fehlleistung bei der Datenerhebung muss eine Neubesinnung sein“, forderte Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM Verbandes, denn auch kürzlich. Der Stopp des Gesetzgebungsverfahrens sei die einzig mögliche Schlussfolgerung.

CDU/CSU, FDP und AfD sind gegen LV-Provisionsdeckel

BVK-Präsident Michael H. Heinz wiederum legte sich am Dienstag vor Journalisten in Berlin fest: Der Provisionsdeckel für die Lebensversicherung werde nicht kommen. Er stehe weder im Koalitionsvertrag, noch ließe sich eine Mehrheit im Finanzausschuss dafür finden. Demnach sprechen sich dort die CDU/CSU, FDP und AfD gegen den Deckel aus. Die Gegenposition nehmen die SPD, Die Linke und die Grünen ein. Zudem führt Heinz als weiteres Argument eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drucksache 19/9591 vom 23.4.2019) an, die ergab, dass es unsicher sei, ob mit einem Provisionsdeckel die von der Bundesregierung gewünschte Renditeerhöhung für die Kunden überhaupt erzielt werden könne. Gegen einen Deckel in der Restschuldversicherung hat der BVK nichts.

Branche mit Nachwuchssorgen kann sich keine Einstiegshürden leisten

Allerdings räumte der BVK-Präsident auch ein, dass im vom Olaf Scholz geführten Finanzministerium kein Durchkommen sei. Die Sachargumente blieben dort ungehört. Der BVK werde aber keinen Deut von seiner Position abrücken. Indirekt übt Heinz damit auch Kritik an einzelnen Vermittlerverbänden, die seiner Ansicht nach ein Entgegenkommen in Richtung Politik signalisieren würden. Man wehre sich auch deshalb so gegen einen Deckel in der Lebensversicherung, weil sich eine Branche mit Nachwuchsproblemen nicht weitere Hemmschuhe für Einsteiger leisten könne und insbesondere der sogenannte „atmende Deckel“ mit dem Nachweis qualitativer Kriterien weitere Bürokratie für Versicherer und Vermittler nach sich ziehen würde. (bh)

Bild: © thingamajiggs – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Frank Peters (… am 26. September 2019 - 15:36

Präsidenten des BVK! Insbesondere den letzten Satz des Berichtes unterschreibe ich sofort.