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20. Januar 2022
Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft ab
3d Sanduhr, Zeit läuft ab auf der Tischplatte

Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister läuft ab

Seit 2017 sind bestimmte Vereinigungen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Angaben im Transparenzregister zu machen. Entscheidend sind dabei Rechtsform und Beteiligungsverhältnisse. 2022 laufen nun die Übergangsfristen zur Eintragung in das Register ab.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert erneut über die Verpflichtung von juristischen Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und diese im Transparenzregister einzutragen. „Diese Verpflichtung besteht seit dem 01.01.2021 für alle Unternehmen. Neugründungen sind also unmittelbar betroffen und müssen sich eintragen lassen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist nur für die Unternehmen vorgesehen, die bislang von einer sogenannten Mitteilungsfiktion profitierten, weil sie in einem anderen elektronisch abrufbaren öffentlichen Register mit allen notwendigen Angaben eingetragen waren.

Rechtsformabhängige Übergangsfristen

Die Übergangsfristen sind nach den unterschiedlichen Rechtsformen gestaffelt. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA haben noch bis zum 31.03.2022 Zeit, die Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, können hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro drohen. Für die GmbH läuft diese Frist am 30.06.2022 ab, Personengesellschaften haben noch bis zum Ende diesen Jahres Zeit. „Der BVK empfiehlt jedoch, sich frühzeitig um die Eintragung über die Seite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) zu kümmern, da die Erfahrung unserer Mitglieder bei bisherigen Eintragungen zeigt, dass häufig Unklarheiten auftreten und Nachfragen notwendig werden“, bekräftigt BVK-Präsident Heinz die Wichtigkeit diese Themas. Nach BVK-Angaben dauert die Eintragung bei einfachen Unternehmensstrukturen zwischen 20 Minuten und einer Stunde, je nach Übersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verzweigung und Berechtigung. (as)

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Bild: © fotomek – stock.adobe.com