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16. September 2021
„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

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„Aktuellerer Leistungsauslöser als Handy-Nutzung schwer vorstellbar“

Der Vitalschutz enthält jetzt auch eine Infek­tionsklausel. Was heißt das konkret?

Wir haben im neuen Swiss Life Vitalschutz die Infektionsklausel in den allgemeinen Versicherungsbedingungen hinzugefügt, die bisher nur in der BU zur Verfügung stand. Insbesondere das Versorgungswerk KlinikRente profitiert von dieser Neuerung mit seiner Grundfähigkeits­lösung KlinikRente.Vitalschutz. Schließlich sind im Gesundheitswesen besonders viele Beschäftigte dem Risiko einer ansteckenden Erkrankung oder Infektion ausgesetzt. Unter Umständen kann bei bestimmten Infektionen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ganz untersagt werden.

Bei Ihrem BU-Update lag der Fokus auf dem Thema Teilzeit. Was hat sich für Teilzeit­beschäftigte geändert?

Mit der neuen Günstigerprüfung bieten wir eine attraktive Lösung speziell für alle Beschäftigten in Teilzeit: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist nach der neuen Günstigerprüfung berufsunfähig. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person die Teilzeittätigkeit bereits seit Vertragsabschluss ausübt oder erst später damit begonnen hat. Führt beispielsweise die psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen Bankkauffrau dazu, dass sie statt wie bisher vier Stunden täglich nur noch 2,6 Stunden arbeiten kann, würde lediglich ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35% erreicht. Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen Günstigerprüfung die Berufs­unfähigkeitsrente gezahlt werden. Und wir machen dabei auch keinen Unterschied, ob ein Kunde bereits bei Vertragsschluss in Teilzeit gearbeitet oder sich erst später dafür entschieden hat. Die Günstigerprüfung bei Teilzeit ist ein fester Vertragsbestandteil und bietet klare Vorteile für die Vermittlerschaft: Eine ausdrückliche Beratung oder eine Beratungsdokumentation sind nicht erforderlich.

Sie haben auch Ihr Serviceangebot weiter ausgebaut. Welche Erleichterungen bringt dies für Vermittler und deren Kunden?

Wir wollen unsere Servicequalität kontinuierlich weiterentwickeln und die Maßnahmen entlang der Wertschöpfungskette stetig optimieren, um für Kunden und Vermittler den Weg vom Antrag bis zum Vertrag noch angenehmer und einfacher zu gestalten. Im Rahmen des Updates haben wir weitere Verbesserungen bei den Annahmerichtlinien vorgenommen: Mehr als 150 Krankheitsbilder hat Swiss Life mittlerweile überprüft und an den medizinischen Fortschritt und die eigene Schadenerfahrung angepasst. Dadurch lassen sich jetzt in vielen Fällen verbesserte Annahme-Entscheidungen treffen. Durch die effizienteren Prozesse konnte die Nachbearbeitungsquote bereits um bis zu 50% gesenkt werden. In der Folge hat sich auch die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 40% reduziert.

Auch im Voranfragen-Service sorgen weitere Verbesserungen dafür, dass bei vielen Vorerkrankungen auf Fragebögen und Hausarztberichte verzichtet werden kann, weil die Beantwortung der Gesundheitsfragen eine eindeutige Risiko­einschätzung ermöglicht. Mit diesen Maßnahmen erfüllen wir unseren Auftrag, immer mehr Menschen zu finanzieller Selbstbestimmung zu verhelfen. Diesen Weg werden wir kontinuierlich weiter ausbauen.

Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte zur Arbeitskraftabsicherung (AKS) sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung „AKS-Symposium“, das am 23. September in hybridem Format stattfindet – vor Ort in Berlin und online auf der digitalen Veranstaltungsplattform DKM365. Auch Swiss Life als Partner des Symposiums ist mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zu Anmeldung und Programm finden Sie unter asscompact.de/aks-symposium.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „Arbeitskraftabsicherung“ und in unserem ePaper.

Bild oben: © REDPIXEL – stock.adobe.com; Porträtfoto: © Swiss Life

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Interview mit
Jan-Peter Diercks