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26. September 2019
„Der Durchführungsweg Pensionsfonds hat an Wertschätzung gewonnen“

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„Der Durchführungsweg Pensionsfonds hat an Wertschätzung gewonnen“

Mit der Digitalisierung wandelt sich auch die bAV-Beratung. Anbieter wie die eGroup Europe SA (www.epension.com) setzen auch beim bAV-Durchführungsweg Pensionsfonds auf digitale Prozesse in der Beratung. Davon profitieren Kunden und Vertriebspartner, erklärt Sven Tänzer, Vertriebsleiter Deutschland der eGroup Europe SA.

Von der Einführung des BRSG hatte man sich viel Aufwind für die bAV versprochen. Was ist davon übrig geblieben?

Ihre Frage impliziert eine gewisse Enttäuschung. Diese kann ich nicht teilen. Vielleicht auch deshalb, weil meine Erwartungen realistisch waren, so wie die vieler in der Branche. Ich denke, dass die 15% Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung, die Stärkung der Riester-Förderung oder etwa die Arbeitgeberförderung von bis zu 480 Euro im Jahr einen Vertriebsaufwind gegeben haben. Das BRSG gibt Beratern neue Argumente an die Hand, um einerseits Arbeitgeber von der Einrichtung einer bAV zu überzeugen. Andererseits haben auch die Mitarbeiter durch die Arbeitgeber-Zuzahlungen zu ihrer eigenen Sparleistung eine höhere Motivation, in eine bAV einzuzahlen. Ich würde mir darüber hinaus wünschen, dass ein flächendeckendes Opting-out für Arbeitnehmer rechtlich umgesetzt werden würde. Damit wäre dann auch eine weitere Flächenwirkung zu erwarten.

Als weiteren wichtigen Punkt sehe ich das Sozialpartnermodell, auch wenn in der praktischen Umsetzung noch erhebliche Hürden durch die Sozialpartner zu überwinden sind. Ich glaube, wir werden bald die ersten Modelle in der Umsetzung sehen und wünsche mir auch entsprechende Öffnungsklauseln für mittelständische Unternehmen.

Wie ist aktuell die Lage beim bAV-Durchführungsweg Pensionsfonds, für den ePension ja steht?

Gut, mit erheblichem Entwicklungspotenzial. Der Durchführungsweg Pensionsfonds hat in den letzten Jahren an Wertschätzung gewonnen. Er wird nicht mehr nur als Auslagerungsinstrument im Rahmen des § 3 Nr. 66 Einkommensteuergesetz (EStG) betrachtet, sondern findet vermehrt Einzug in die Beratung nach § 3 Nr. 63 EStG. Ganz sicher ist hier auch durch das Sozialpartnermodell mit weiterem Aufwind zu rechnen. Die reine Beitragszusage ohne entsprechende Garantien erlaubt uns als Pensionsfondsanbieter dann auch höhere Startrenten durch längere Beitragszahlungsdauer gemäß § 236 Abs. 2a VAG anzubieten.

Worin liegen denn Ihrer Meinung nach die größten Vorteile für Unternehmen?

Ganz sicher in den höheren Renditechancen durch die besseren Anlagemöglichkeiten des Pensionsfonds. In Zeiten andauernder Niedrigzinsen ist es für Unternehmen wichtig, den Mitarbeitern entsprechende Renditechancen einzuräumen. Von unseren Unternehmenskunden hören wir immer wieder, dass ePension auch durch die sehr guten garantierten Ablaufleistungen punktet und dies die Mitarbeiter auch zu schätzen wissen.

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Ein Artikel von
Sven Tänzer