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Steuern & Recht
12. September 2014
„Finanztransaktionssteuer belastet die private und die betriebliche Altersvorsorge“

„Finanztransaktionssteuer belastet die private und die betriebliche Altersvorsorge“

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt vor den Plänen einer schrittweisen Einführung einer Finanztransaktionsteuer. Die Erwartung der Politik, eine „Finanztransaktionsteuer light“, die zunächst nur auf Aktien und einige Derivate begrenzt sein soll, könnte ohne Nachteile für Bürger und Wirtschaft umgesetzt werden und zu hohen zusätzlichen Haushaltseinnahmen führen, sei ein Trugschluss.

Nach Ansicht der DK treffe die Finanztransaktionssteuer in erster Linie die Erwerber von Finanzprodukten und damit vor allem Unternehmen und Sparer. Weiter belaste die Steuer Kurssicherungsgeschäfte der Export- und Importwirtschaft sowie die private und die betriebliche Altersvorsorge und mindere deren Attraktivität. Hinzu komme, dass die Steuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften auf mehreren Handelsstufen führt. Diese Kaskadeneffekte verteuern die Transaktionen für Anleger zusätzlich, so die DK.

Negative historische Erfahrungen mit Börsenumsatzsteuern

Eine isolierte Besteuerung von Aktien und bestimmten Derivaten befördere allenfalls Verlagerungstendenzen – mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Finanzplätze der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Es sei zu befürchten, dass sich die negativen historischen Erfahrungen mit Börsenumsatzsteuern – beispielsweise in Schweden – wiederholen werden. Insbesondere die erwarteten Einnahmen dürften sich angesichts möglicher Ausweichreaktionen als illusorisch erweisen. Daher dürften die Kosten der Steuerhebung in keinem angemessenen Verhältnis zum Steueraufkommen stehen.

Das Fazit der DK: Die geplante Finanztransaktionsteuer birgt unkalkulierbare Risiken für den Finanzmarkt und die gesamte Wirtschaft. Auch eine nur schrittweise eingeführte Finanztransaktionsteuer wäre ein Schritt in die falsche Richtung.

Hintergrund

Der Anwendungsbereich der Finanztransaktionssteuer konzentriert sich in einem ersten Schritt auf Aktien und Derivate. Die Einführung ist in Stufen ab dem Jahr 2016 geplant.