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9. Juni 2022
„Maklern dabei helfen, sich haftungssicher aufzustellen“

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„Maklern dabei helfen, sich haftungssicher aufzustellen“

Wo lauern für Makler weitere Haftungsfallen?

Haftungsfallen bergen vor allem Altverträge, die etwa übernommen und nicht an neue und aktuelle Bedingungen angepasst wurden. Wer hat damals die Gebäudewertermittlung gemacht? Wie kam derjenige überhaupt auf die Versicherungssumme? Das ist alles haftungsrelevant. Dann das Thema Selbstbeteiligung: Nicht selten wird in den Verträgen eine generelle Selbstbeteiligung ausgeschlossen, wobei einzelne Klauseln dann doch wieder mit einer Selbstbeteiligung belegt sind. Im Schadenfall ist hier der Ärger mit dem Kunden vorprogrammiert.

Da herrscht offenbar auch viel Unkenntnis?

Definitiv. Als Nicht-Experte kann man im gewerblichen Sachbereich schnell mal den Überblick verlieren – was bei über 200 Produktgebern mit aktuellen und historischen Tarifen durchaus verständlich ist. Was ist der Unterschied zwischen einer Neuwertdeckung und einer erweiterten Neuwertdeckung nach der sogenannten Goldenen Regel? Wie funktioniert ein Unterver­sicherungsverzicht? Welche Bedeutung hat die Wiederherstellungsklausel in der Gebäudever­sicherung? All das sind Fragen, bei denen wir gerade Maklern, die neu ins Gewerbegeschäft eingestiegen sind oder einsteigen wollen, hilfreich zur Seite stehen möchten.

Gibt es für diese Probleme eine pauschale Lösung?

Nur bedingt. Wie gesagt, fahren wir gern zu den Risiken und schauen uns diese mit dem Makler gemeinsam an. Nach ein paar Terminen gewinnt der Makler dann eine gewisse Sicherheit im Umgang mit diesen Themen und unsere Unterstützung ist nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Als pauschal haftungsminimierend können sich Bestandsumdeckungen auswirken, beispielsweise wenn ein fremder, alter Bestand gekauft wurde und diesem dann mit einem Schlag ein zeitgemäßes Bedingungswerk zugrunde liegt. Dasselbe gilt für Streubestände, die der Makler so bereinigen und damit gleichzeitig seine Prozesse vereinheitlichen kann.

Impulse fürs Gewerbegeschäft beim AssCompact Gewerbe-Symposium

Wertvolle Impulse für das Gewerbegeschäft können Vermittler auf dem AssCompact Gewerbe-Symposium sammeln. Das Weiterbildungsevent gastiert in diesem Jahr in drei Städten: am 21.06.2022 in Dortmund, am 23.06.2022 in Hanau und am 30.06.2022 in München.

Weitere Informationen zur Veranstaltung unter: asscompact.de/gewerbe-symposium
Direkt zur kostenfreien Anmeldung geht es hier.

Das Interview lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition Gewerbeversicherung und in unserem epaper.

Bild: © theevening – stock.adobe.com

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Interview mit
Daniel Berg