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14. Mai 2022
„So lange Riester-Lösung anbieten, wie dies ermöglicht wird“

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„So lange Riester-Lösung anbieten, wie dies ermöglicht wird“

Wie lange kann Riester denn überhaupt noch angeboten werden?

Der Riester-Markt hat sich ja bereits sehr gelichtet, da durch die 100%ige Beitragsgarantie eine Darstellung für viele Anbieter nach herkömmlichen Kalkulationen kaum noch möglich ist. Auch im Bereich der Nettotarife sind im Übrigen Mindestlaufzeiten notwendig, wir haben jedoch den großen Vorteil gegenüber der Bruttowelt, dass Stornohaftungszeiten, Laufzeitmaximierungen und hälftige Courtagen bei uns keine Rolle spielen.

Die eigentliche Frage nach dem „überhaupt“ kann derzeit wohl nur die Ampelkoalition beantworten. Bisher gibt es hier noch keinen Lösungsvorschlag.

Klar ist jedoch, dass wir mit nettoriester so lange eine hervorragende Riesterlösung anbieten werden, wie dies von staatlicher Seite ermöglicht wird. Sollte es eine neue staatliche Förderung geben, so könnten wir dies – vorausgesetzt, diese bleibt in Versichererhand – jederzeit als Blaupause für jede neue Altersvorsorge­lösung übernehmen.

Was ist der Vorteil für Vermittler von Nettotarifen allgemein, bei Riester insbesondere?

Der Vermittler ist unabhängig von gesetzlichen Entscheidungen, er legt seine Vergütung individuell von Fall zu Fall fest und ermöglicht seinem Kunden den Zugang zu besonderen Konditionen, die er sonst am Markt nicht erhalten kann. Insbesondere bei Riester ist der große Vorteil, dass Riester nahezu nur noch als Nettotarif darstellbar ist und der Kunde somit überhaupt einen Zugang zu Riester erhält – ohne dass der Versicherungsvermittler wie in der Bruttowelt auf seine Vergütung zu Teilen verzichten muss.

Und nicht zu unterschätzen ist für Vermittler auch: Es handelt sich um eine verdiente Vergütung.

Über die Riester-Rente

Die nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Riester-Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt, um die gesetzliche Rente zu ergänzen bzw. die allgemeine Absenkung des damaligen Rentenniveaus auszugleichen. Immer wieder geriet die Riester-Rente seit Einführung in die Kritik. Und doch wurden über 16 Millionen Verträge abgeschlossen. Mit sinkendem Zins verlor Riester allerdings an Attraktivität, auch wenn es 2021 noch eine Art „Schlussverkauf“ gab. Mit der Reduzierung des Höchstrechnungszinses auf 0,25% zum 01.01.2022 hat sich ein Großteil der Versicherer aus dem Riester­Geschäft verabschiedet. Zu einer Verabschiedung von der 100%-Beitragsgarantie oder einer Reform von Riester konnte sich die Ampelkoalition nicht durchringen. Die Regierung will dagegen das System der privaten Altersvorsorge grund­legend reformieren – mit dem Ziel, höhere Renditen für die Sparer zu erzielen. Es gilt jedoch ein Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2022, S. 40 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © A. Hartung – stock.adobe.com

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Ein Interview mit
Karoline Viktoria Mielken