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27. März 2026
„Standardprodukt wird im Vertrieb anders vergütet werden müssen“
„Standardprodukt wird im Vertrieb anders vergütet werden müssen“

„Standardprodukt wird im Vertrieb anders vergütet werden müssen“

Der deutsche Bundestag hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die Änderungen, die auf den letzten Drücker inkludiert wurden, haben aber für Kritik gesorgt – insbesondere das staatlich organisierte Standarddepot. AssCompact hat einige Meinungen zusammengetragen.

Gefühlt hat man in Berlin schon seit Ewigkeiten über die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge diskutiert – und nun kam der Beschluss doch unerwartet schnell. Am Freitag, den 27.03.2026 hat der Bundestag die Reform, die zum Jahreswechsel in Kraft treten soll, beschlossen.

Erst Tage vorher wurden noch einmal Änderungen bekannt. Neben dem Einbezug der Selbstständigen, einer erweiterten Förderung und der Absenkung des heiß diskutierten Kostendeckels des Standarddepots gab es eine weitere, eher unerwartete Entwicklung: Der Staat wird nun ebenfalls als Produktgeber auftreten und ein staatlich organisiertes Standardprodukt anbieten. Das bedeutet, der Staat wird nicht nur die Regeln für die private geförderte Altersvorsorge machen, sondern auch gleichzeitig als Anbieter auftreten.

Deutliche Kritik an Staatsdepot

Diese Änderung scheint die Versicherungs- und Finanzbranche eher unerwartet getroffen haben – und stößt auf Kritik. Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter Versicherungsgruppe, zeigt sich auf Nachfrage von AssCompact irritiert über die Entwicklung. Es sei „bemerkenswert“, dass die Regierung nun glaube, der Staat müsse auch als Produktgeber in der privaten Altersvorsorge mitmischen. „Expertise besteht ja eher im Schuldenmachen als in der Kapitalanlage“, so Bader. „Und wollte der Staat nicht auch Bürokratie abbauen?“

Auch Dr. Reiner Will, Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur GmbH, findet gegenüber AssCompact deutliche Worte über das Staatsdepot: „Das neu aufgenommene öffentlich-rechtliche Standarddepot ist ordnungspolitisch bedenklich, aufgrund des Kostendeckels systematisch überflüssig und angesichts eines ohnehin schon umfangreichen Angebots nicht erforderlich“, so Will.

GDV: Staatliches Standarddepot kann schnell zur „faktischen Referenz im Markt“ werden

In Anbetracht dieser Worte klingt die Kritik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) schon fast weich: „Wenn staatliche Angebote strukturelle Vorteile haben, droht eine Verzerrung des Wettbewerbs“, warnt Jörg Asmussen, GDV-Hauptgeschäftsführer. Gerade dieser Wettbewerb sorge für Effizienz und passgenaue Produkte in der Altersvorsorge.

Ein staatlich organisiertes Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft könne schnell zur faktischen Referenz im Markt werden – selbst dann, wenn private Produkte im Einzelfall besser passen, so Asmussen weiter. „Deshalb müssen für staatliche und private Angebote die gleichen Regeln gelten.“

Standarddepot dürfte für Makler nur wenig interessant sein

Stuttgarter-Chef Bader erwartet durch die Reform, wie sie jetzt kommt, „unterm Strich eine Zweiteilung“. Auf der einen Seite ein einfaches, kostengedeckeltes Standardprodukt. Der Kostendeckel sei für die Versicherungswirtschaft als Branche „zwar darstellbar, und Versicherer werden das Standardprodukt auch anbieten“. Aber: „Es wird im Vertrieb anders vergütet werden müssen – was fachlich nur zu einem geringen Beratungsbedarf passt“, so Bader. Zugleich dürfte das Standardprodukt für den Makelmarkt nur wenig interessant sein, da es kaum Anlageoptionen biete.

Auf der anderen Seite werden laut Bader die deutlich flexibleren Vorsorgelösungen, die für Anbieter und Vertrieb viel relevanter sind, bestehen bleiben. Hier werde es keinen Kostendeckel geben. „Dennoch werden auch hier die Kosten nicht viel höher sein“, erklärt Bader.

Hier werden sich allerdings die vorgeschriebene, gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die gesamte Laufzeit niederschlagen. Diese habe Einfluss auf die Höhe der einkalkulierten Kosten und die Höhe und Struktur der Vermittlervergütung. „Wie genau, wird sich in Zukunft zeigen“, so Bader.

Zillmerverbot als Beratungskiller?

Norman Wirth, Rechtsanwalt sowie geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, hat bereits eine Ahnung. Das geplante Zillmerverbot sei „kein Detail“, schreibt Wirth in einem Beitrag auf LinkedIn. „Es entzieht qualifizierter Beratung die ohnehin dünne wirtschaftliche Grundlage – und damit der Reform ihre wichtigste Voraussetzung: Verbreitung.“

Ein aktuelles Guthaben des ifa – Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften zeige klar, dass Beratung zu Beginn stattfinde. „Wer die Vergütung für diese Leistung auf Jahrzehnte streckt, sorgt dafür, dass sie gar nicht mehr angeboten wird.“ Das sorge dafür, dass genau die Menschen, die staatliche Förderungen am dringendsten brauchen, außen vor bleiben. Dieses Muster habe man bereits bei der Riester-Rente sowie dem PEPP, dem paneuropäischen privaten Vorsorgeprodukt, beobachten können – und trotzdem wiederhole man nun den gleichen Fehler.

Reform grundsätzlich positiv

Trotz aller Kritik scheint es einen Konsensus zu geben, dass die Reform, und auch die zu zuletzt gemachten Änderungen, zunächst positiv zu bewerten sind. „Die Reform der Reform bringt mit dem Einbezug der Selbstständigen und der erweiterten Förderung einige wichtige zusätzliche Verbesserungen“, erklärt Will von der Assekurata.

Bader stimmt zu. Die Reform bringe „auch viele gute Komponenten und wird hoffentlich die Lust der Deutschen an der Altersvorsorge wieder wecken.“ (js)