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6. Februar 2020
Ab März gilt das neue schwarze Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Ab März gilt das neue schwarze Kennzeichen für Mofas und Mopeds

Aus grün wird schwarz: Ab 1. März dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit schwarzem Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Denn dann beginnt das neue Versicherungsjahr und das grüne Nummernschild gilt nicht mehr. Auch Pedelecs und E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren, müssen versichert sein.

Zum 01.03.2020 startet das neue Versicherungsjahr. Mofas, Motorroller und Mopeds dürfen ab März nur noch mit den neuen schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs sein. Die alten grünen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm3 oder bis zu 4 kW Motorleistung dürfen nur mit diesen Kennzeichen auf die Straße. Renate Ringelkamp, Kfz-Expertin der Westfälischen Provinzial in Münster betont: “Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen bzw. Versicherungsplakette ist strafbar. Wer weiter mit dem alten Kennzeichen oder ohne Plakette fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“

Schwarzes Nummernschild auch für versicherungspflichtige E-Bikes

Auch Pedelecs oder E-Bikes mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h und höchstens 45 km/h müssen neu versichert werden, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

E-Scooter brauchen Versicherungsplakette

E-Scooter bzw. Elektro-Tretroller fallen unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFVO), die im Juni 2019 verabschiedet wurde. Es besteht Versicherungspflicht. Nachzuweisen ist der Versicherungsschutz mit einer Klebeplakette am Fahrzeug.

Teilkaskoversicherung empfehlenswert

Wer sein Mofa oder E-Bike auch gegen Schäden durch Brand, Hagel und Sturm, Blitzschlag oder Kollisionen mit Tieren absichern will möchte, für den empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung. Damit sind Zweiräder nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch beispielsweise des Spiegels oder Blinkers versichert. Außerdem leistet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen. (tk)

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Bild: © Val Thoermer – stock.adobe.com