AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
9. März 2020
Adoption abgebrochen. Staat bittet wankelmütiges Paar zur Kasse

1 / 2

Adoption abgebrochen. Staat bittet wankelmütiges Paar zur Kasse

Ein Ehepaar, das ein fünfjähriges Mädchen aus Thailand adoptieren wollte, muss nach Abbruch der Adoption in vollem Umfang für die Kosten des Lebensunterhalts des Kindes aufkommen. Die Kosten seien zwar existenzgefährdend für die Eltern, aber dennoch rechtmäßig, entschied das OVG Münster.

Ein Kind zu adoptieren will wohlüberlegt sein. Das gilt für alle Paare, ganz gleich ob es sich um eine Auslandsadoption handelt oder ob im Inland nach einem Adoptivkind gesucht wird. Wie wichtig diese selbstverständliche Empfehlung jedoch ist, beweist ein aktueller Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster.

Paar erklärt Adoption für gescheitert

Ein Ehepaar aus NRW wollte ein Kind aus Thailand adoptieren. Vorgeschlagen wurde ihnen ein fünfjähriges Mädchen, das in seinem Heimatland bereits wenige Wochen nach der Geburt in ein Kinderheim gegeben worden war. Das Paar nahm das Mädchen zur sechsmonatigen Adoptionspflegezeit auf, die einer Adoption vorangehen muss, kam jedoch mit dem Mädchen nicht zurecht und erklärte die Adoption für gescheitert.

Kosten für sechs Jahre Unterhalt des Kindes

Im Zuge des Auslandsadoptionsverfahrens mussten die Eltern jedoch zusichern, dass sie das vorgeschlagene Kind wirklich annehmen würden. Sollte die Adoption scheitern, verpflichteten sich die Eheleute dem Jugendamt gegenüber dazu, sämtliche durch öffentliche Mittel aufgewendete Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes für einen Zeitraum von sechs Jahren ab der Einreise des Kindes zu übernehmen.

Kind wird in staatlicher Einrichtung untergebracht

Bereits nach wenigen Wochen Adoptionspflege sah sich das Ehepaar mit der Erziehung und Betreuung des Kindes überfordert. Die Eheleute sprachen davon, dass das Kind widerspenstiges Verhalten an den Tag lege und es bereits bei der Abholung in Thailand zu Problemen gekommen war. Aus diesem Grund strebten sie eine baldige Rückführung des Mädchens in sein Heimatland an. Dies kam für die Behörden jedoch nicht in Betracht, da das Kindeswohl unter diesen Umständen im Heimatland gefährdet gewesen wäre. Das Mädchen wurde daraufhin in einer staatlichen Einrichtung untergebracht, die Kinder in häuslicher Umgebung betreut.

Seite 1 Adoption abgebrochen. Staat bittet wankelmütiges Paar zur Kasse

Seite 2 Adoptionsbewerber sollen monatlich 5.000 Euro zahlen