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Steuern & Recht
6. Juni 2019
AfD und FDP scheitern mit Anträgen zur Grundsteuer

AfD und FDP scheitern mit Anträgen zur Grundsteuer

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch zwei Anträge von Oppositionsfraktionen zur Grundsteuer abgelehnt. In beiden Fällen stimmte jeweils nur die den Antrag stellende Fraktion dafür. Im ersten Antrag hatte die AfD-Fraktion eine Abschaffung der Grundsteuer verlangt. Die FDP forderte ein rein flächenbasiertes Modell.

Die AfD fordert eine Abschaffung der Grundsteuer, da es sich bei dieser faktisch um einen Unterfall der Vermögensteuer handle. Von den bisher entwickelten Modellen zur Reform der Grundsteuer lasse sich angesichts von 35 Millionen neu zu bewertenden Immobilien zudem keines schnell und ohne großen Aufwand umsetzen, so die AfD-Fraktion in ihrem Antrag im Finanzausschuss des Bundestages.

Mehr Lohn- und Einkommensteuer statt Grundsteuer

„Unabhängig davon, für welches Modell sich der Gesetzgeber entscheiden würde, muss davon ausgegangen werden, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte mit der Umsetzung und den anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzungen überlastet wären, so dass dadurch erhebliche Zusatzkosten entstünden. Die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könnte dabei nicht mehr gewährleistet werden“, heißt es in dem Antrag. Um die Steuermindereinnahmen in Höhe von 14 Mrd. Euro für Städte und Gemeinden zu kompensieren will die AfD-Fraktion ihnen einen erhöhten Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer zukommen lassen.

FDP fordert rein flächenbasiertes Grundsteuermodell

Auch die FDP-Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag zur Grundsteuerreform. Auch den Liberalen zufolge dürfen weder Bürger noch die Finanzverwaltung durch eine Reform administrativ überlastet werden. „Umfangreiche, kostspielige und gegebenenfalls streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden helfen nicht weiter und können neue Probleme und Rechtsunsicherheiten eröffnen“, so die FDP-Abgeordneten. Die FDP-Fraktion fordert daher, dass die Reform der Besteuerung des Grundvermögens aufkommensneutral erfolgt ein rein flächenbasiertes Grundsteuermodell eingeführt wird, in das Grund und Boden sowie die Gebäudenutzfläche einfließen.

Neuregelung bis zur Sommerpause im Kabinett

Hintergrund der Anträge ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018, das die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als unvereinbar und damit als verfassungswidrig bezeichnet. Die bisherigen Regeln dürfen nur noch bis zum 31.12.2024 – sofern bis Ende 2019 eine Neuregelung beschlossen wird. Sonst dürfte schon 2020 keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Somit drängt die Zeit allmählich. Die Koalition ließ im Finanzausschuss verlauten, dass sich das Kabinett bis zur Sommerpause mit der Neuregelung befassen wird. (mh)

Bild: © nmann77 – stock.adobe.com