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13. Dezember 2023
AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

AfW-Vorstand zu Provisionsverbot und Weiterbildungspflicht für 34f-Vermittler

EU-Kleinanlegerstrategie, Provisionen, Weiterbildung: Wie sind bei diesen Themen die Perspektiven für Finanzanlagenvermittler? Und was ist in dem Bereich in Sachen Konsolidierung zu erwarten? AfW-Vorstand Frank Rottenbacher hat sich diesen und weiteren Fragen gestellt.

Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sowie Vorstand GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Herr Rottenbacher, in der Diskussion um die EU-Kleinanlegerstrategie geht es oft um den Versicherungsmakler, um seine Vergütung und den Begriff der Unabhängigkeit bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten. Was ist aber mit dem Finanzanlagenvermittler?

Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler nach § 34f GewO werden unter diese Richtlinie fallen. Das hat uns das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt. In der Richtlinie selbst werden Regelungen mit der Thematik „Unabhängigkeit“ nur in Bezug auf Versicherungsvermittler benutzt, nicht aber in Bezug auf Finanzanlagenvermittler.

Es heißt einerseits, Provisionen spielen in der Fondsvermittlung gar nicht mehr so die große Rolle, andererseits heißt es auch, dass ein Provisionsverbot einen Zulauf zu Haftungsdächern bringen würde. Was stimmt?

Das Thema „Provisionen in der Fondsvermittlung“ wird erst mit der Evaluierung der Retail Investment Strategy in Bezug auf Vergütungsfragen wieder interessant. Die soll drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte es zu einem flächendeckenden Provisionsverbot kommen, würde das aber auch die Vermittler unter einem Haftungsdach treffen. Deswegen sehe ich das nicht als „Fluchtmöglichkeit“. Auch für Finanzanlagenvermittler gilt: Sollte es zu einem Provisionsverbot kommen, dann müssten diese alternative Vergütungsmodelle einführen, also zum Beispiel Betreuungspauschalen, Honorare oder Gebühren für ihre Dienstleistungen.

Für den beratungsfreien Vertrieb soll es laut Entwurf ein Provisionsverbot geben. Wer ist davon betroffen und kann dies in irgendeiner Weise auch beratende Vermittler treffen?

Hier geht es um „execution only“. Davon werden Trading-Plattformen besonders betroffen sein, die ja auch schon in Brüssel Sturm gegen diese Regelung laufen. Wenn die EU möchte, dass für Verbraucher der Zugang zum Kapitalmarkt einfacher und günstiger ist, dann ist dieser Vorschlag in der Tat sehr kritisch zu hinterfragen. Denn einen für die Verbraucher gebührenfreien Zugang zum Kapitalmarkt zu kippen, macht wenig Sinn. Vermittler sehe ich hier nicht besonders betroffen. Execution only ist für Finanzanlagenvermittler eher die Ausnahme. Die Berichterstatterin des EP, Frau Yon-Courtin hat sich daher sehr ablehnend gegen ein solches Provisionsverbot ausgesprochen. Mal sehen, wie die einzelnen Fraktionen dazu stehen. Die S&D Fraktion (mit der SPD) hat sich leider bereits ablehnend gegenüber dem Bericht von Frau Yon-Courtin geäußert.

Für Finanzanlagenvermittler soll es eine Weiterbildungspflicht geben. Haben Sie eine Vorstellung davon, wie diese aussehen könnte?

Die EU-Kommission möchte ein „level-playing-field“ bei den Weiterbildungsanforderungen schaffen. Es sollen somit vergleichbare Anforderungen für Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler gelten. 34f-Vermittler werden sich somit auch 15 Stunden pro Jahr weiterbilden und diese durch Nachweise belegen müssen. In einem Anhang zur Retail Investment Strategy sind bereits die groben Themenbereiche umschrieben, die anerkannt werden sollen. Da ist zum Beispiel auch das Thema Nachhaltigkeit als Weiterbildungsziel explizit genannt. Die genauen Anforderungen und Spielregeln werden jedoch national durch eine Anpassung der FinVermV umgesetzt werden.

Befürchten Sie Dopplungen bei Vermittlern, die sowohl Versicherungsmakler als auch Finanzanlagenvermittler sind?

Bei den zuletzt eingeführten Weiterbildungsverpflichtungen für Immobilienmakler gemäß § 34c GewO und Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO hat sich das federführende Bundeswirtschaftsministerium bereits gegen eine Anrechnung identischer Inhalte auf diese Weiterbildungsverpflichtung ausgesprochen. Beide müssen jeweils 20 Stunden in drei Jahren besuchen bzw. erfüllen und können identische Inhalte leider nicht auf die jeweils andere Weiterbildungspflicht anrechnen lassen. Als AfW werden wir dafür eintreten, dass identische Inhalte sowohl auf die IDD-Zeiten als auch auf 34f-Zeiten angerechnet werden können. Doppelungen identischer Inhalte halten wir für ineffizient.

Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater bleibt niedrig. Welche Rolle spielt das Berufsbild am deutschen Markt?

Ich glaube die Frage beantwortet sich, wenn man die Zahlen vergleicht: Stand Juli 2023 stehen 316 Honorar-Finanzanlageberatern insgesamt 40.359 Finanzanlagenvermittlern gegenüber. Das Berufsbild kann also am deutschen Markt keine große Rolle spielen. Seit Jahresbeginn sind laut DIHK-Statistik gerade mal zehn Honorar-Finanzanlageberater hinzugekommen. Es ist somit auch keine große Dynamik bei diesem Berufsbild zu erkennen.

Im Markt der Versicherungsmakler findet eine Konsolidierung statt. Was ist im Markt der Finanzanlagenvermittler zu erwarten? Und was sind die Herausforderungen?

Bei den Versicherungsmaklern kann ich anhand der Registerzahlen keine Konsolidierung feststellen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres sank die Anzahl der Versicherungsmakler um gerade einmal 100 Personen auf 46.407. Das sind 0,2% der Maklerschaft. Die Anzahl an Versicherungsmaklern ist darüber hinaus seit Jahren konstant. So waren es zum Oktober 2019 laut DIHK 46.371 registrierte Makler und Maklerinnen. Wenn Sie Konsolidierung vor dem Hintergrund von Aufkäufen und Zusammenschlüssen im Maklermarkt meinen: Grundsätzlich begrüßen wir die Bündelung von Kompetenzen und die Möglichkeit, durch Kooperationen effizienter tätig zu werden.

Durch die Retail Investment Strategy erwarte ich keinen Rückgang der Finanzanlagenvermittler. Größere Auswirkungen wird das schwierige Marktumfeld haben. Es wird zudem spannend zu beobachten, wie sich die Einführung der ELTIF 2.0 auf die Anzahl an § 34f-Vermittlern auswirkt.

Erwarten Sie weitere Regularien?

Leider ja. In der Thematik ESG ist noch mit vielen Regularien in den kommenden Jahren zu rechnen. Auch bei der Retail Investment Strategy werden auf Level-2- und Level-3-Ebene noch zahlreiche Vorschriften aus Brüssel kommen, die dann national umgesetzt werden müssen. Und dann gibt es ja auch noch branchenübergreifende Themen, wie z. B. das kommende Geldwäschepaket aus Brüssel und Open Finance. Als AfW werden wir diese natürlich für unsere Mitglieder im Blick haben und intensiv begleiten.

Bild: © Frank Rottenbacher, AfW bzw. © Pixel-Shot – stock.adobe.com

 
Ein Interview mit
Frank Rottenbacher