Brandschutz wird zur Voraussetzung
Versicherer verlangen Brandschutzmaßnahmen zunehmend nicht mehr als bloße Empfehlung, sondern als Voraussetzung für die Deckung. Ähnlich wie SÜDVERS sieht auch Versicherungsmakler Mathiessen hierfür eine Reihe notwendiger Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem die getrennte Lagerung von Akkus, abgetrennte Räume oder geeignete Sicherheitsschränke. Geladen werden sollte ausschließlich an dafür vorgesehenen Plätzen und niemals unbeaufsichtigt. Für defekte Akkus und Retouren ist ein eigener, gesicherter Bereich vorzusehen. Wie bereits ausgeführt, können ab bestimmten Mengen zudem Brandmeldeanlagen und automatische Löschtechnik erforderlich sein.
Für Makler ist dabei ein Punkt besonders relevant: Solche Anforderungen können als Obliegenheiten Bestandteil des Versicherungsvertrags werden. Werden sie im Schadenfall nicht eingehalten, kann die Versicherungsleistung auf dem Spiel stehen. Mathiessen rät deshalb, die Bedingungen genau zu prüfen und kritische Punkte vor Vertragsabschluss vom Versicherer schriftlich bestätigen zu lassen. „Bei Lithium entscheidet nicht der Beitrag, sondern das Kleingedruckte.“ Und: Zwei Policen zum gleichen Preis können im Akkuschaden völlig unterschiedlich leisten. „Wir prüfen deshalb jedes Bedingungswerk Klausel für Klausel gegen das konkrete Risiko und lassen uns kritische Punkte vom Versicherer schriftlich bestätigen, bevor der Kunde unterschreibt,“ so Mathiessen.
Ein Risiko mit wachsender Bedeutung
Die Entwicklung dürfte sich weiter verschärfen. Elektromobilität und stationäre Energiespeicher treiben den Bedarf an Batteriekapazität ebenso wie die zunehmende Leistungsfähigkeit mobiler Geräte. Damit wächst zugleich der Kreis der Unternehmen, die sich mit Batteriesicherheit beschäftigen müssen – von Immobilienbesitzern und Parkhausbetreibern bis zu Elektroinstallateuren, Netzbetreibern und Energielieferanten. SÜDVERS erwartet entsprechend steigende Anforderungen an Brandschutz und Personensicherheit. Zusätzliche Brandabschnittstrennungen und automatische Löschanlagen könnten sich demnach zunehmend von Empfehlungen zu verbindlichen Anforderungen von Behörden und Versicherern entwickeln.
Für Gewerbeversicherungsmakler heißt das vor allem: Lithium gehört früh in die Risikoaufnahme – und nicht erst auf den Tisch, wenn der Versicherer nachfragt. Wer Lagerbestände, Ladeprozesse, Retouren, beschädigte Akkus, Brandschutz und betriebliche Abläufe systematisch erfasst, schafft die Grundlage für eine belastbare Platzierung. Denn bei Lithium-Risiken entscheidet nicht allein die Frage, ob Versicherungsschutz erhältlich ist, sondern immer stärker, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Obliegenheiten. Und ähnlich wie in der Cyber-Versicherung ist auch hier Prävention Trumpf. (bh)
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