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5. März 2024
Aktienrente soll kommen: Das sind die Pläne der Ampel

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Aktienrente soll kommen: Das sind die Pläne der Ampel

Die Bundesregierung kämpft mit dem demografischen Wandel und der dadurch drohenden Instabilität des deutschen Rentensystems. Ein mögliches Mittel dagegen: die schon oft diskutierte Aktienrente. Am Dienstag stellte die Ampel in Berlin den Gesetzentwurf vor.

Das Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – was etwas sperrig klingt, wird von den Medien gerne unter dem etwas simpleren Begriff der „Aktienrente“ zusammengefasst. Ende 2023, nach dem Karlsruher Urteil zum Nachtragshaushalt 2021, wurden die Pläne für die Aktienrente vorerst auf Eis gelegt. Jetzt scheint die Aufsetzung eines Generationenkapitals wieder Fahrt aufzunehmen.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellten am Dienstagvormittag in Berlin den Gesetzentwurf vor, mit dem die Ampel das deutsche Rentensystem angesichts drohender Instabilisierungen durch den demografischen Wandel wieder stärken will. Die wichtigsten Punkte hat außerdem das Bundesfinanzministerium in einer Infoseite sowie einem Fragenkatalog zum Generationenkapital zusammengefasst.

Generationenkapital: So funktioniert’s

Ziel des Bundes ist, die gesetzliche Rente als „tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil zu halten und dafür zu sorgen, dass sie für alle Generationen finanzierbar bleibt“, so heißt es auf der Website des Finanzministeriums. Aktuell sei die gesetzliche Rentenversicherung insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands finanziell stabil aufgestellt – der Beitragssatz liegt seit 2018 bei 18,6% und das Rentenniveau bei 48%. Doch im Rahmen des demografischen Wandels würde das Rentenniveau nach 2025 sukzessive deutlich sinken und damit langfristig zu einem niedrigeren Alterseinkommen führen.

Hier soll das Generationenkapital bzw. die Aktienrente ins Spiel kommen. Die Ampel-Regierung um Heil und Lindner plant zur Stärkung der deutschen Rente die Errichtung einer Stiftung mit der Bezeichnung „Generationenkapital“, mit der eine teilweise Kapitaldeckung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung vollzogen werden soll. Der Stiftung sollen Darlehen des Bundes und Eigenmittel zur Unterlegung eines substanziellen, kapitalgedeckten Finanzierungsbausteins zugeführt werden – 12 Mrd. Euro im Jahr 2024, bis Mitte der 2030er-Jahre 200 Mrd. Euro. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden – renditeorientiert und global diversifiziert. Die ersten Erträge soll es dann 2036 geben und ausschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen – nach Abzug der Zinsen für die Darlehen des Bundes. Diese Ausschüttungen sollen zunächst durchschnittlich 10 Mrd. Euro jährlich betragen. Über die konkrete Höhe werde aber erst Mitte der 2030er-Jahre im Lichte der tatsächlichen Entwicklung des Generationenkapitals entschieden.

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