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29. April 2022
Aktuare sprechen sich für Kulturwandel in der bAV aus

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Aktuare sprechen sich für Kulturwandel in der bAV aus

DAV befürwortet eine beitragsorientierte Leistungszusage

Wenn also die bAV weiterhin einen nennenswerten Anteil zur Lebensstandardsicherung im Alter beitragen solle, müssten nach Überzeugung des IVS die Kräfte des Kapitalmarktes besser genutzt werden. „Dafür müssen die Beiträge renditeorientiert vor allem in Sachwerte angelegt und die Leistungen entsprechend der Wertentwicklung dynamisiert werden“, führt Dr. Lucius aus. Das gelänge derzeit am besten in der Gestaltungsform der beitragsorientierten Leistungszusage (BoLZ), denn anders als bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) sehe die BoLZ keinen Erhalt der eingezahlten Beiträge vor. Es werde lediglich gefordert, dass die zugesagten Beiträge in eine festgelegte garantierte (Mindest-)Leistung umgewandelt werden, was aber durchaus weniger als der Beitragserhalt sein könne, so Dr. Lucius. Aber: Je niedriger die garantierte (Mindest-)Leistung ausfällt, desto mehr Mittel können mit einer entsprechend höheren Renditeerwartung angelegt werden und desto höher sind potenziell die über die Garantieleistung hinausgehenden Leistungen.

Lockerung des regulatorischen Rahmens notwendig

Für bestehende Zusagen wünschen sich die Aktuare daher mehr Gestaltungsspielraum in der Kapitalanlage. Durch die derzeitigen Rechtsvorschriften seien speziell den Pensionskassen die Hände gebunden, in renditereichere Anlagen zu investieren. „Unterdeckungen aufgrund von Kapitalmarktschwankungen werden selbst bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten nicht akzeptiert. Des Weiteren vertritt die BaFin die Auffassung, dass die vorhandenen Eigenmittel bis zur Mindesthöhe der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen nicht als Risikopuffer für Kapitalmarktschwankungen, sondern nur für unvorhersehbare, dauerhaft ungünstige Entwicklungen verwendet werden dürfen“, moniert Dr. Lucius. Die spezifischen Rahmenbedingungen der bAV, insbesondere die langen Abwicklungszeiträume mit lebenslangen Rentenzahlungen sowie die gesetzliche Einstandspflicht der Arbeitgeber, würden aus aktuarieller Sicht aber eine großzügigere Auslegung erlauben. Die DAV setze sich daher für eine Lockerung des regulatorischen Rahmens ein, damit Pensionskassen mehr Risiken in der Kapitalanlage eingehen können. (as)

Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

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