AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
16. Februar 2022
Aktuelle Haftungsgefahren im Vermittlungsgeschäft

2 / 3

Aktuelle Haftungsgefahren im Vermittlungsgeschäft

Haftungsgefahr „Ausschluss von der Marktgrundlage“ in den AGB

Der Versicherungsmaklervertrag eines Maklers enthielt folgende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB): „Direktversicherer oder andere nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden … nicht berücksichtigt“, sodass der Vertrag Direktversicherer von der Marktgrundlage ausschließt. Das LG Konstanz stellte fest, dass der vorgenommene Ausschluss unwirksam war (Az.: Me 4 O 90/19; AssCompact berichtete bereits).

Das Gericht verdeutlichte, dass unter dem „Markt“ im Sinne des § 60 Abs. 1 S. 1 VVG das gesamte Versicherungsumfeld zu verstehen sei, in dem Versicherungen erhältlich sind und bei denen das jeweils in Frage stehende Risiko versichert werden kann. Demnach hätte der Versicherungsmakler im Rahmen seiner Marktanalyse auch Direktversicherer sowie solche Versicherungen in den Blick nehmen müssen, die mit Versicherungsmaklern aufgrund ihrer Vertriebsstruktur grundsätzlich nicht zusammenarbeiten. Denn Direktversicherungen sowie Versicherungen, die mit Versicherungsmaklern nicht zusammenarbeiten, können unter Umständen wesentlich günstiger sein oder aber anderen Versicherungen ihrem Leistungsangebot nach voraus sein.

Der Versicherungsmakler hatte nach Ansicht des LG Konstanz die Anbieterauswahl auch nicht nach § 60 Abs. 1 S. 2 VVG wirksam eingeschränkt. Dies setzt nämlich eine Einschränkung „im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung“ voraus. Ein Verweis auf die AGB des Versicherungsmaklervertrages ist nach Ansicht des LG Konstanz auch nicht ausreichend, da eine Regelung im Rahmen von AGB per se darauf angelegt sei nicht nur für den Einzelfall, sondern eben für eine Vielzahl von Fällen zu gelten.

Seite 1 Aktuelle Haftungsgefahren im Vermittlungsgeschäft

Seite 2 Haftungsgefahr „Ausschluss von der Marktgrundlage“ in den AGB

Seite 3 BU-Online-Rechner