Fälle aus der Kanzlei: Unabhängigkeit des Maklers, fehlerhafte Schadenmeldung
Auch aus der eigenen Kanzlei berichtete Reichow über einige Fälle. Das Urteil des Landgericht Leipzig (Urteil vom 04.12.2024 – Az: 05 O 1092/24) zur Werbung eines Versicherungsmaklers mit seiner Unabhängigkeit durfte dabei nicht fehlen. Das Gericht entschied zugunsten des Maklers, allerdings steht den klagenden Verbraucherschützern die Berufung noch offen.
Abgeschlossen dagegen ist ein Fall, bei dem ein Versicherungsmakler im Zusammenhang mit dem fehlerhaften Ausfüllen eines Schadenformulars in der Kfz-Versicherung in Anspruch genommen wurde. Der Versicherungsmakler hatte dort einen Vorschaden nicht aufgenommen, was zur Ablehnung der Schadenregulierung vonseiten des Versicherers führte. Der Versicherungsnehmer argumentierte, dass dem Versicherungsmakler aus vorheriger Betreuung der Vorschaden bekannt gewesen sein müsste. Im Laufe der Beweisaufnahme ergab sich aber, dass eine solche Kenntnis des Versicherungsmaklers nicht vorgelegen hat. Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg haben die Klage des Versicherungsnehmer abgewiesen. Zuletzt wurde im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde versucht, an den Entscheidungen zu rütteln, was nicht gelangt und der BGH die Entscheidung der Vorinstanzen bekräftigt hat (BGH, Beschluss v. 07.11.2024 – Az: I ZR 63/24).
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Leserkommentare
Comments
Über Makler mit Provision, oder Honorarberater?
Nur Makler beraten über die Provision mit voller Haftung für das BESTE Angebot des Marktes, erstmal ohne Kosten, also bei Nichtabschluss kostenfrei.
Honorarberater verlangen Stundensätze, die gerade bei geringen Beiträgen, die Beiträge des Anfangsjahres verzinsen sich am höchsten, eher nachteilig
für Versicherungssparer sind. Mit reduziertem Angebot oft wesentlich Renditeärmer.
Wohl deswegen gibt es trotz Dauerwerbung in den Medien für ganz Deutschland nur ca. 400 Honorarberater. Wenige gute beraten zweigleisig auch über Provisionen.
Ein Beispiel: 300 EURO monatlich, 50 Jahre bei 9% Rendite-über unsere Innovation für Vorstände 3.077.347,97. Bei 49 Jahren aber nur ca. 2.819.791,25 EURO.
Die Provisionskosten bei Maklern werden oft auf 8 Jahre aufgeteilt. Bei der Honorarberatung im ersten Jahr.
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