Evergreen: Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation in Hausrat und Leben
Die Dokumentation am Ende des Beratungsprozesse mag manchmal lästig sein, ist aber unerlässlich, um in Streitfällen auf der sicheren Seite zu sein. Wenn der Versicherungsvermittler nicht hinreichend dokumentiert, dann kann es zu erheblichen Beweiserleichterungen aufseiten des Versicherungsnehmers kommen. „Ich kann nicht oft genug wiederholen, wie wichtig eine vernünftige Dokumentation ist“, legte Reichow den Teilnehmern des Vermittler-Kongress ans Herz und führte zwei Beispiele an, in denen dem Vermittler Dokumentationsfehler zum Verhängnis wurden.
Bei einem Fall vor dem Landgericht Halle (Urteil vom 31.03.2023 – Az: 5 O 414/21) ging es um eine Unterversicherung in der Hausratversicherung. Der Versicherungsvermittler legte im Prozess dar, dass der Versicherungsnehmer die niedrige Versicherungssumme wünschte. Dieser jedoch argumentierte, dass er sich bei der Bestimmung der Versicherungssumme auf den Vermittler verlassen habe. Eine Dokumentation, wie es zu der Versicherungssumme kam, gab es nicht. Das Gericht machte deutlich, dass die Bestimmung der Versicherungssumme, zumal wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherungssumme haben will, die unter dem des eigentlichen Wertes des Hausrats liege, ein essenzieller Bestandteil des Beratungsprozess sei, über den eine Dokumentation erfolgen muss. Das Gericht nahm den Vermittler deshalb in die Haftung.
Die gleiche Tendenz hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27.09.2023 – Az: 20 U 22/23), auch wenn es hier um einen Fehler in der Dokumentation ging. Gegenstand des Prozesses war die Beratung zu einer Basisrente. In dem Fall argumentierte der Versicherungsnehmer, dass der Vermittler ihn nicht über die Besonderheiten der Basisrente aufgeklärt hätte. Hier lag eine Beratungsdokumentation vor, in der ein standardisierter Textbaustein enthalten war, dass der Kunde auf die Besonderheiten der Basisrente hingewiesen wurde. Nur hatte der Vermittler übersehen, dass dort befindliche Kästchen anzukreuzen. Auch hier bejahte das Gericht eine Haftung des Vermittlers.
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Leserkommentare
Comments
Über Makler mit Provision, oder Honorarberater?
Nur Makler beraten über die Provision mit voller Haftung für das BESTE Angebot des Marktes, erstmal ohne Kosten, also bei Nichtabschluss kostenfrei.
Honorarberater verlangen Stundensätze, die gerade bei geringen Beiträgen, die Beiträge des Anfangsjahres verzinsen sich am höchsten, eher nachteilig
für Versicherungssparer sind. Mit reduziertem Angebot oft wesentlich Renditeärmer.
Wohl deswegen gibt es trotz Dauerwerbung in den Medien für ganz Deutschland nur ca. 400 Honorarberater. Wenige gute beraten zweigleisig auch über Provisionen.
Ein Beispiel: 300 EURO monatlich, 50 Jahre bei 9% Rendite-über unsere Innovation für Vorstände 3.077.347,97. Bei 49 Jahren aber nur ca. 2.819.791,25 EURO.
Die Provisionskosten bei Maklern werden oft auf 8 Jahre aufgeteilt. Bei der Honorarberatung im ersten Jahr.
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