Die Einführung des Altersvorsorgedepots könnte Bewegung in die Vergütungsmodelle der privaten Altersvorsorge bringen. Ein Modell, das dabei an Bedeutung gewinnen könnte, ist die sogenannte NAV-basierte Vergütung. NAV steht für „Net Asset Value“ und bezeichnet den Wert des beim Kunden vorhandenen Anlagevermögens. Bei diesem Vergütungsmodell richtet sich die laufende Vergütung entsprechend nach der Höhe des verwalteten Vermögens: Steigt der Wert des Depots, erhöht sich auch die Vergütung des Versicherungsmaklers.
Für Makler bedeutet ein solches Modell allerdings eine klare Verschiebung der Vergütungsstruktur. Während bei einer klassischen Abschlussvergütung ein großer Teil der Vergütung am Beginn der Vertragslaufzeit anfällt, fällt die Vergütung bei einem NAV-Modell zu diesem Zeitpunkt deutlich geringer aus. Dafür entsteht über die Laufzeit eine fortlaufende Vergütung, die an das vorhandene Vorsorgevermögen und damit auch an die laufende Betreuung des Kunden gekoppelt ist. Die Frage ist daher nicht nur, ob sich die NAV-Vergütung im Altersvorsorgedepot durchsetzen kann, sondern auch, wie sich dadurch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Beratung verändern. AssCompact hat sich in der Branche dazu umgehört.
Noch keine belastbare Prognose
In Fondspolicen ist die NAV-Vergütung schon heute bekannt. Doch wird sie sich im Rahmen des Altersvorsorgedepots tatsächlich durchsetzen? „Das halte ich durchaus für möglich“, sagt Norman Wirth, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. „Laufende Vergütungsmodelle können zur langfristigen Betreuung von Altersvorsorge passen.“ Eine belastbare Prognose sei aber derzeit verfrüht. Zunächst müsse man sehen, welche Produkte und Vergütungsmodelle die Anbieter tatsächlich auf den Markt bringen.
Und wie sieht das der Marktführer? Michael Bastian, Bereichsleiter Vertrieb bei Allianz Leben, kommentiert: „Wir gehen davon aus, dass auf dem Markt unterschiedliche Kosten- und Vergütungsmodelle zu sehen sein werden. Einer NAV-Vergütung sind dabei aber Grenzen gesetzt, auch wenn die endgültige Altersvorsorgekosten- und Informationspflichtenverordnung (AltvKInfV) noch aussteht. Wenn man zwischen Abschluss- und Vertriebskosten und Verwaltungskosten differenziert, entspricht es nach unserem Verständnis dem Willen des Gesetzgebers, aus Verwaltungskosten Leistungen zu vergüten, die über Vermittlung und Vertrieb hinausgehen, während Vergütungen für letztere beide den Abschluss- und Vertriebskosten zu entnehmen sind.“
Liechtenstein Life setzt dagegen schon jetzt auf das NAV-Tarif-Modell. Dr. Aron Veress, CEO der Liechtenstein Life Assurance AG, erklärt: „Wir gehen davon aus, dass sich der Markt durch das Altersvorsorgedepot noch schneller in Richtung einer NAV-basierten Vergütung entwickeln wird. Klassische Abschlussprovisionen dürften zunehmend schwer durchsetzbar sein, wenn sich im Massenmarkt einfache, kostengünstige Überträge etablieren.“ Nach seiner Einschätzung könne es für Vermittler daher sinnvoll sein, frühzeitig selbst auf eine NAV-basierte Vergütung umzustellen. Wirtschaftlich besonders attraktiv werde dieses Modell im Rahmen einer ganzheitlichen Beratung, vor allem, wenn Produkte mit höheren Beiträgen vermittelt werden.
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