Vergütung muss zur Beratungsleistung passen
Rund um die Vergütung bleiben also noch viele Fragen offen. Insofern darf man gespannt sein auf die Produkte, die nun auf den Markt kommen und wie die Kostendebatte weitergeführt wird. Für Wirth steht fest: „Wir sollten weder ein bestimmtes Vergütungsmodell vorschnell zum Gewinner erklären noch unabhängige Beratung auf einen Kostenfaktor reduzieren. Für uns muss eine tragfähige Lösung sowohl die Erstberatung, die Vermittlung als auch die langfristige Betreuung ermöglichen – gerade bei Menschen, die zunächst nur kleine Beträge sparen können. Die Vergütung muss nicht nur zum Produkt passen, sondern vor allem auch zur Leistung, die für den Kunden erbracht wird.“ Was für eine NAV-basierte Vergütung sprechen könnte, erklärt Versicherungschef Veress dabei so: „Sie schafft einen nachhaltigen Interessengleichlauf zwischen Kunden, Vermittlern und Vorsorgeinstituten. Gleichzeitig trägt sie dem erheblichen Beratungsbedarf in der Bevölkerung Rechnung, ohne die Bedeutung qualifizierter Vorsorgeberatung zu untergraben.“
Die Sache mit der Stornohaftung
Bleibt zum Schluss noch die Frage, ob tatsächlich eine Verlängerung der Stornohaftung im Gespräch bleibt, wie sie Bafin-Exekutivdirektorin Julia Wiens für möglich hält. Hier geht es allgemein um die Refinanzierung vorfinanzierter Abschlussvergütungen, nicht speziell um die NAV-Vergütung. „Zusätzliche Belastungen, die einseitig den Versicherungsvertrieb treffen, wären aus unserer Sicht durchaus wettbewerbsrelevant,“ so Wirth. Deshalb lehne man eine Verlängerung der Stornohaftung ab und ist damit auf einer Linie mit anderen Vermittlerverbänden. (bh)
Lesen Sie auch: Altersvorsorgedepot verändert Kundenschnittstelle und -bindung
Seite 1 Altersvorsorgedepot: Verändert die Reform die Maklervergütung?
Seite 2 Kostenentwicklung über die Laufzeit beim NAV-Modell
Seite 3 Vergütung muss zur Beratungsleistung passen
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 28 Aufrufe