Wenn Kunden in der Europäischen Union (EU) sogenannte verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, kurz: PRIIPs) wie Fonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate erwerben, geht damit seit 2018 im Vorfeld des Abschlusses auch die Aushändigung eines Basisinformationsblattes einher. Sie sollen es Kleinanlegern in der EU ermöglichen, die grundlegenden Merkmale und Risiken von PRIIPs besser zu verstehen. Zudem sollen die Vorgaben für PRIIPs-Basisinformationsblätter dazu führen, dass derartige Produkte europaweit besser vergleichbar sind – sowohl innerhalb eines Sektors, also zum Beispiel unterschiedliche Lebensversicherungspolicen, als auch zwischen verschiedenen Sektoren, sodass etwa eine Lebensversicherungspolice mit einer Anlage in einem Investmentfonds besser verglichen werden kann. Damit soll innerhalb der EU der Anlegerschutz und durch mehr Transparenz das Vertrauen von Kleinanlegern in den Finanzmarkt gestärkt werden.
Erforderlicher EU-Regulierungsstandard lässt weiter auf sich warten
Voraussetzung für ein solches EU-weit harmonisiertes Informationsblatt ist jedoch die Veröffentlichung des dazugehörigen Technischen Regulierungsstandards (RTS) seitens der EU-Kommission, die nun jedoch nach Mitteilung der Finanzaufsicht BaFin zum wiederholten Male verschoben wurde. Die PRIIPs-RTS sollen nicht – wie ursprünglich geplant – ab dem 01.07.2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 01.01.2023. Damit bleibt die EU-Kommission dieses wichtige Dokument weiter schuldig. Allerdings: Der am 24.06.2022 publizierte EU-Rechtsakt der Verschiebung tritt erst 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also erst am 14.07.2022. Hierdurch entsteht eine zeitliche Lücke, wodurch zumindest theoretisch die neuen, aber nicht existenten PRIIPs-RTS in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 14.07.2022 angewendet werden müssten. Man werde aber die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS erst ab dem 01.01.2023 in der Aufsichtspraxis berücksichtigen, beschwichtigte die BaFin sofort.
Bisherige PRIIPs-Vorschriften gelten weiter
Doch was nun? Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen nun bis zum 31.12.2022 weiter gelten, erläutert die Finanzaufsicht. Bis dahin kann übergangsweise aber auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, heißt es von der BaFin weiter. (as)
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