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2. Juli 2014
Auch fünf Jahre nach dem Patientenverfügungsgesetz tut Aufklärung not

Auch fünf Jahre nach dem Patientenverfügungsgesetz tut Aufklärung not

Immer mehr Versicherungsmakler kümmern sich auch um die Nachlassbegleitung ihrer Kunden. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind oft der Einstieg in eine entsprechende Beratung. Am 01.09.2014 wird nun das Patientenverfügungsgesetz fünf Jahre alt. Zum selben Datum ruft der Verband VorsorgeAnwalt e.V. erstmalig den „Tag der Patientenverfügung” aus und ruft zur Beteiligung auf.

Das Ziel, das mit dem „Tag der Patientenverfügung“ verfolgt wird, ist schnell erklärt: „Wir wollen mehr wasserdichte Patientenverfügungen. Und wir wollen, dass Ärzte und Pflegeheime diese Willensäußerung ihrer Patienten auch wirklich respektieren“, erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, Initiator des Tags der Patientenverfügung und Geschäftsführer von VorsorgeAnwalt e.V. in Berlin.

Am „Tag der Patientenverfügung” sollen bundesweit Informationsveranstaltungen stattfinden. Diese will der Verband der Vorsorgeanwälte in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Seniorenheimen oder auch Banken und anderen Einrichtungen gestalten, die ihre Kunden oder Mitglieder über das Thema Patientenverfügung informieren möchten.

Oft noch Probleme bei der Umsetzung

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Menschen, wie sie am Lebensende im Krankenhaus, Pflegeheim oder auch zu Hause behandelt werden wollen. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie frühzeitig festlegen, in welchen Fällen Ärzte die Behandlung abbrechen oder lebenserhaltende Maßnahmen wie eine künstliche Ernährung unterlassen sollen. Die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist seit dem 01.09.2009 gesetzlich geregelt. Trotzdem kommt es in der Praxis zu zahlreichen Problemen, so die Erfahrung des Verbands VorsorgeAnwalt e.V. Angehörige von sterbenden Menschen sähen sich häufig mit moralischen Vorhaltungen oder mangelnder Akzeptanz der Verfügungen bei Ärzten konfrontiert. Dies sei natürlich falsch, erklärt Rechtsanwalt Dietmar Kurze, denn Ärzte müssen eine Patientenverfügung in jedem Fall beachten – vorausgesetzt, sie wissen überhaupt davon. Doch da hakt es: Viele Patientenverfügungen sind im Notfall gar nicht auffindbar. Das Fazit des Anwalts: „Es bedarf der sachlichen Aufklärung: bei den Bürgern, damit sie ihren Willen rechtskräftig äußern können. Bei den Ärzten und Pflegekräften, damit diese die Verfügungen ihrer Patienten respektieren und richtig umsetzen“, so Verbandsgeschäftsführer Dietmar Kurze.

VorsorgeAnwalt e.V. ruft gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Seniorenheime, Banken und andere Institutionen auf, sich am ersten „Tag der Patientenverfügung” am 01.09.2014 mit Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland zu beteiligen. Institutionen, die mitwirken und eine Informationsveranstaltung organisieren möchten, können ihr Interesse beim VorsorgeAnwalt e.V. anmelden und professionelle Unterstützung für die Planung, Organisation und Durchführung erhalten (www.tag-patientenverfuegung.de). Auch unabhängig davon kann das kleine „Jubiläum“ des Patientenverfügungsgesetzes ein Motiv der Kundenansprache durch den Versicherungsmakler sein. (bh)