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29. April 2015
Auswirkungen der Zinsschmelze auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz

Auswirkungen der Zinsschmelze auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz

Seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 sind Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.

Bei der Ermittlung dieses Erfüllungsbetrags ist von realistischen Annahmen auszugehen. Das bedeutet neben der Berücksichtigung von Trendannahmen (zum Beispiel Gehalts- oder Rententrend) auch, dass die Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre zu erfolgen hat. Im Wege einer Vereinfachungsregelung darf für Pensionsverpflichtungen grundsätzlich eine Restlaufzeit von pauschal 15 Jahren angenommen werden.

Die Zinssätze werden monatlich von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt. Dabei orientieren sich die Abzinsungssätze an Unternehmensanleihen mit AA-Rating. Diese Zinssätze sinken nun seit Jahren. Die Durchschnittsbildung federt den Effekt des gesunkenen Rechnungszinses zwar ab, jedoch fließen immer mehr Jahre mit abfallendem Zinsniveau in die Durchschnittsbildung mit ein, während die noch hohen Zinssätze der Jahre vor 2009 herausfallen. Diese Situation verschärft sich aktuell regelmäßig. Damit wird das seit einigen Jahren sehr niedrige Zinsniveau in den kommenden Jahren zu einem deutlichen Absinken des HGB-Zinssatzes führen.

Der Zins ist ein wesentlicher Parameter bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen. Je niedriger er ist, desto höher fallen die Pensionsrückstellungen aus. Damit erklärt sich auch das beharrliche Festhalten der Finanzverwaltung an dem mittlerweile unrealistischen Rechnungszins von 6% bei der Ermittlung der steuerbilanziellen Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG).

Bereits zum Bilanztermin 31.12.2014 wurden viele Unternehmen vom starken Anstieg des Erfüllungsbetrags in der Handelsbilanz überrascht. Dass die Zinsentwicklung sich in diesem Maße auswirkt, war vielen nicht bewusst. Daher stellt sich nun auch vermehrt die Frage: Wie geht es in den nächsten Jahren weiter?

Es liegen bereits verschiedene Prognosen über die Entwicklung des Abzinsungssatzes vor. Demnach würde der Zinssatz schon im Jahr 2019, also innerhalb eines Zeitraumes von nicht einmal mehr fünf Jahren, die 2%-Grenze deutlich unterschreiten. Die hierdurch verursachten Auswirkungen auf die Höhe des Erfüllungsbetrags kann man durchaus als dramatisch bezeichnen.

Für anwärterlastige Bestände steigt der Erfüllungsbetrag allein durch den sinkenden Rechnungszins in den nächsten fünf Jahren um nahezu 80% an!

Diese erhöhten Zuführungen zum Erfüllungsbetrag reduzieren zum Beispiel den Gewinn in der Handelsbilanz mit entsprechenden Auswirkungen auf gewinnabhängige Vergütungen oder eine mögliche Ausschüttung an die Gesellschafter. Die negative Wirkung auf das Eigenkapital kann insbesondere auch im Hinblick auf Basel III kritisch sein.

SLPM empfiehlt Prognoseberechnungen über die Entwicklung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz. So können auf einer verlässlichen Datenbasis künftige Szenarien und potenzielle Handlungsalternativen wie innovative Finanzierungsstrategien, Auslagerung der Verpflichtungen oder auch Änderungen des Versorgungswerkes diskutiert und umgesetzt werden.

 

Auswirkungen der Zinsschmelze auf die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz