Wettbewerbsnachteile durch Verzögerung
Sollte das staatliche Angebot nicht zum Jahreswechsel verfügbar sein, könnten Wettbewerbsnachteile entstehen. Denn die privaten Anbieter stehen in den Startlöchern. Hier wird keine Verzögerung erwartet, das bestätigt auch der Antrag der Grünen: „(…) Die privaten Anbieter werden spätestens zum 1. Januar 2027 oder bereits vorher mit der Vermarktung ihrer Produkte starten. Nur wenn das öffentliche Standardprodukt auch von Beginn an verfügbar ist, kann es sein Potential als Benchmark und Wettbewerbsimpuls zur Wirkung bringen und Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 2027 ein attraktives und verlässliches öffentliches Angebot, echte Wahlfreiheit und einen einfachen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen.
Die Ankündigung, dass der Staat selbst als Anbieter für ein Standardprodukt auftreten möchte, war in der Versicherungsbranche nicht positiv aufgenommen worden. Branchenexperten, Versicherer sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) haben das Vorhaben deutlich kritisiert. (js)
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