AssCompact suche
Home
Assekuranz
13. Oktober 2026
AV-Depot: Steht das öffentliche Standarddepot vor dem Aus?

1 / 2

AV-Depot: Steht das öffentliche Standarddepot vor dem Aus?

AV-Depot: Steht das öffentliche Standarddepot vor dem Aus?

Das staatliche organisierte Standarddepot ist ein Kernstück der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge. Doch bereits im Sommer kamen Zweifel an der rechtzeitigen Umsetzbarkeit auf. Eine Aussage der Regierung wirft nun die Frage auf, ob das Staatsangebot ganz vor dem Aus stehen könnte.

Weniger als drei Monate ist es noch hin, bis die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge an den Start geht: Mit dem Jahreswechsel wird die Riester-Rente Geschichte sein und das Altersvorsorgedepot an ihre Stelle treten. Die Anbieter rühren weiterhin fleißig ihre Werbetrommeln und kündigen Produkte, Kooperationen und Plattformen an. Das AV-Depot verspricht Geschäftspotenzial und die Anbieter wollen daran teilhaben. Das zeigt auch eine kürzliche Befragung von Strategy&, PwC Deutschland und der Assekurata: So bewerten 96% der 25 befragten Anbieter die Bedeutung der Reform für den deutschen Altersvorsorgemarkt als bedeutend. Allerdings geben auch mehrere der befragten Anbieter zu, dass sie bei der genauen Umsetzung noch vor Herausforderungen stehen.

BMF: „Die Aufgabe ist komplex“

Für keinen Anbieter scheinen diese Herausforderungen so akut zu sein wie für den Staat selbst: Bereits im Juli gab es Zweifel daran, ob eins der Kernstücke der Reform, nämlich das staatlich organisierte Standarddepot, rechtzeitig an den Start gehen kann. Und nun scheint der angepeilte Starttermin vom 01.01.2027 noch weiter in die Ferne zu rücken: So hatte der Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bundesregierung zuletzt nach dem Stand der Umsetzung für die Rechtsverordnung für das staatliche Standarddepot gefragt.

Die Antwort der Bundesregierung zeugt von einer gewissen Ratlosigkeit: „Das Bundesministerium der Finanzen prüft derzeit, wie die Aufgabe umgesetzt werden kann“, heißt es in der schriftlichen Antwort auf Schmidts mündliche Frage. „Die Aufgabe ist komplex. Es gibt bisher keine Behörde, die über die notwendigen Verwaltungsstrukturen verfügt; zudem gibt es hohe europarechtliche Hürden.“ Heißt wohl kurz übersetzt: Man ist noch nicht weiter als im Sommer. Eventuell ließe sich sogar in die Sätze hineininterpretieren, dass das Staatsdepot (erst einmal) gar nicht kommen könnte.

Doppelstrukturen müssen vermieden werden

Zudem gibt es nun eine weitere Herausforderung: Die Anforderung an den öffentlichen Anbieter haben sich durch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission aus dem Juni geändert, heißt es in der Antwort. Die Rentensicherungskommission hatte im Rahmen ihrer Empfehlungen eine Stärkung der kapitalgedeckten Elemente in der gesetzlichen Rente gefordert. „Doppelstrukturen“ im Zusammenhang mit der geförderten privaten Altersvorsorge sollten dabei vermieden werden, heißt es im Empfehlungspapier. Die Kommission hatte empfohlen, die Möglichkeiten der Verzahnung „zeitnah“ zu diskutieren.

„In der privaten Altersvorsorge haben zahlreiche Anbieter bereits angekündigt, zum Marktstart am 1. Januar 2027 Produkte mit Kosten weit unterhalb des für Standarddepotverträge vorgegebenen Kostendeckels von 1% anzubieten“, schließt die Antwort auf Schmidts Anfrage. Dieser Satz lässt vermuten, dass die Bundesregierung eventuell nicht darunter sein wird.

Seite 1 AV-Depot: Steht das öffentliche Standarddepot vor dem Aus?

Seite 2 Staatliches Depot als Maßstab für Kosten und Bedingungen