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12. Dezember 2022
BaFin: Inflation treibt kalkulierten Schadenaufwand enorm
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BaFin: Inflation treibt kalkulierten Schadenaufwand enorm

Dass Preise für die Regulierung von Versicherungsschäden steigen, ist für Schaden- und Unfallversicherer nicht neu. Doch durch die aktuell hohe Inflation geraten die Gesellschaften unter Zugzwang. Die BaFin hat angekündigt, das sehr genau zu beobachten.

Die nationale Finanzmarktaufsicht BaFin hat die Versicherer zu einer angemessen Kalkulation der versicherungstechnischen Rückstellungen in ihren Bilanzen gemahnt. Grund für die Warnung sei, dass die gegenwärtig hohen Inflationsraten nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht über einen längeren Zeitraum anhalten werden. Dieser Preisdruck treibe allerdings die sogenannte Schadeninflation an. Darunter wird die inflationsbedingte Veränderung des Schadenaufwandes eines bestimmten Versicherungsbestandes über einen bestimmten Zeitraum verstanden.

Baupreisindex ist förmlich explodiert

Und die kräftige Teuerungsdynamik der vergangenen Monate könne die Abbildung der kalkulierten Schäden in den Bilanzen der Versicherer verzerren. Insbesondere die Schaden- und Unfallversicherung werde die BaFin mit besonderem Augenmerk beobachten, denn in diesen Sparten hat die Preisdynamik in den vergangenen Jahren besonders zugeschlagen. So ist beispielsweise der in der Gebäudeversicherung wichtige Baupreisindex in den letzten 15 Jahren durchschnittlich jährlich um fast 3,5% gestiegen. In diesem Jahr verzeichnete der Baupreisindex sogar einen Anstieg von annähernd 15%, was den stärksten Anstieg seit 50 Jahren bedeutet. Und auch die Haftpflichtschäden seien laut BaFin-Angaben über einen längeren Zeitraum stärker gestiegen als die monetäre Inflation.

Versicherungstechnische Rückstellungen müssen Inflation einpreisen

Grundsätzlich, so die BaFin weiter, betreffe die steigende, anhaltend hohe Schadeninflation zwar alle Sparten der Schaden- und Unfallversicherung. Es seien jedoch unterschiedliche Auswirkungen zu erwarten. Ein erheblicher Anstieg der Schadenaufwendungen sei insbesondere in den Sparten naheliegend, in denen von einer längeren Abwicklungsdauer auszugehen ist und reale Sachschäden zu begleichen sind bzw. eine Neuwertentschädigung vereinbart wurde – also beispielsweise in der Wohngebäudeversicherung. Die BaFin erwartet, dass die Versicherer für den anstehenden Jahresabschluss genau prüfen, welche Auswirkungen die hohe Schadeninflation und insbesondere der jüngste Inflationsanstieg auf ihre versicherungstechnischen Rückstellungen und die Solvenzsituation unter Solvency II hat.

Prämienerhöhungen sind unausweichlich

Doch welche Maßnahmen sind für die Schaden- und Unfallversicherer geeignet? Zunächst müsse laut BaFin die Schadenentwicklung im Hinblick auf die künftige Schadenerwartung vor allem bei der Tarifierung berücksichtigt werden. Denn die Prämienhöhe müsse der inflationsbedingten Anpassung der Reserven entsprechen. Und dies gelte sowohl für den Bestand als auch für das Neugeschäft. Um nicht in die Verlustzone zu rutschen, geht die BaFin davon aus, dass viele Versicherer ihre Beiträge „deutlich anheben werden“. Neben der Anpassung von Beiträgen sollten die Versicherer auch weitere Steuerungsmaßnahmen prüfen. Diese könnten zum Beispiel in einer eine Anpassung der Rückversicherungsstrategie, in vertraglichen Anpassungen beispielsweise von Versicherungssummen oder auch in der Absicherung von Inflationsrisiken über Kapitalanlageinstrumente bestehen. Grundsätzlich empfehle die Finanzmarktaufsicht den Versicherern, die Inflation und ihre weitere Entwicklung genau im Blick zu haben. Die BaFin jedenfalls, so schreibt sie, wird die gestiegene Schadeninflation unter den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs und Solvency II bei den Versicherern sehr genau beobachten. Zum BaFin-Fachartikel gelangen Sie auch hier .(as)

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