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4. Mai 2023
BaFin nimmt Online-Vertrieb der Versicherer unter die Lupe

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BaFin nimmt Online-Vertrieb der Versicherer unter die Lupe

BaFin nimmt Online-Vertrieb der Versicherer unter die Lupe

Was die BaFin bemängelt

Die Finanzaufseher stellten aber auch Missstände im Online-Vertrieb fest. So hielten Versicherer die gesetzlichen Vorgaben nicht immer ein. Demnach gaben einzelne Gesellschaften an, ein Online-Abschluss sei nur möglich, wenn Kunden auf eine Beratung verzichten würden. Dies widerspreche § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG, wenn eine Beratung im konkreten Fall erforderlich war, also ein Beratungsanlass bestand. Ein Beratungsanlass könne beispielsweise aus der persönlichen Situation oder dem Bedarf der Verbraucher sowie der Komplexität des Versicherungsproduktes resultieren, wie die BaFin hier anführt. Den Verbrauchern sei in den genannten Fällen die gesetzlich erforderliche Beratung versagt worden. Erfolgt seitens der Versicherer dann ein Hinweis auf ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch („hybrider Vertrieb“), würden die Verbraucher gegebenenfalls zum Beratungsverzicht verleitet, zumal es Kunden beim Online-Vertrieb in der Regel um einen möglichst schnellen Abschluss gehe. Laut Finanzaufsicht müssen Kunden bei bestehendem Beratungsanlass die Möglichkeit einer Online-Beratung haben.

Kritik von der Aufsichtsbehörde gibt es außerdem für den Umstand, dass die befragten Versicherer Kunden für Kündigungen nicht die vorgeschriebene verbraucherfreundliche Textform einräumen.

Darüber hinaus hätten einzelne Versicherer angegeben, Verbraucher beim digitalen Antragsprozess nicht zu fragen, ob das Risiko nicht bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt sei.

Warnung an die Versicherer

Die BaFin mahnt die Gesellschaften, die gesetzlichen Vorgaben auch beim Online-Vertrieb wie bei den anderen Vertriebswegen einzuhalten. Regelverstöße würden nicht toleriert. Mit 20 Versicherern, bei denen Auffälligkeiten oder gar Missstände im Online-Vertrieb festgestellt wurden, stehe die Finanzaufsicht in Kontakt, damit die Missstände beseitigt würden. (tk)

Bild: © Chaiwat – stock.adobe.com