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5. November 2026
Bafin zu Schutzinstrumenten bei offenen Immobilienfonds

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Bafin zu Schutzinstrumenten bei offenen Immobilienfonds

Bafin zu Schutzinstrumenten bei offenen Immobilienfonds

So sollen Instrumente Anleger schützen

Es gibt mehrere Schutzmechanismen, die aufeinander aufbauen und dem Liquiditätsmanagement des Fonds dienen. Sie sollen verhindern, dass Rückgaben einzelner Anleger zulasten der übrigen gehen und dass Immobilien unter Zeitdruck und möglicherweise unter Wert verkauft werden.

Hierzu zählen:

  • Liquiditätsreserve von mindestens 5%, um im Normalfall Rückgaben zu bedienen.
  • Halte- und Kündigungsfristen: Anteile müssen mindestens 24 Monate gehalten werden. Für Anteile, die nach dem 21.07.2013 erworben wurden, gilt zudem eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten.
  • Rückgabegebühr und Rücknahmebeschränkung (Gating): Seit April 2026 müssen Fondsgesellschaften mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente vorsehen, zum Beispiel Rückgabegebühr oder Rücknahmebeschränkung. Ist eine Rücknahmebeschränkung aktiviert, nimmt die Fondsgesellschaft von jedem Rückgabeauftrag nur einen bestimmten Teil zurück. Die Quote ist für alle Anleger gleich. So fließt weiter Geld, nur langsamer. Das Gating soll verhindern, dass ein Fonds die Rücknahme ganz aussetzen muss. Für den nicht zurückgenommen Teil der Anteile müssen Anleger in der Regel erneut eine Rücknahme beantragen, wie die Bafin weiter schreibt.
  • Aussetzung der Anteilscheinrücknahme, um Zeit für geordnete Verkäufe zu gewinnen. Alle Anleger werden dabei gleich behandelt. Die Aussetzung ist auf höchstens 36 Monate begrenzt.
  • Abwicklung: Reicht die Liquidität auch danach nicht aus, muss die Gesellschaft den Fonds abwickeln. Die Immobilien werden verkauft, die Erlöse an die Anleger ausgezahlt.
Das bedeutet die Aussetzung für Anleger

Im Fall einer Aussetzung können Anleger ihre Anteile zunächst nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Der Anteil am Fonds bleibt jedoch bestehen. Bei einem offenen Immobilienfonds handelt es sich um ein Sondervermögen, das somit vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt ist. Vor Wertverlusten schützt das allerdings nicht, stellt die Bafin im Artikel klar. Verkaufserlöse könnten unter den bisherigen Bewertungen liegen, und Anleger somit einen Teil ihres Kapitals verlieren.

Abschließend stellt die Aufsichtsbehörde in dem Artikel noch einmal klar, dass sich offene Immobilienfonds nur für Anleger eignen würden, die mittel- bis langfristig investieren wollen. Wer in solche Fonds investiere, müsse Wertschwankungen und auch Verluste verkraften können.

Was die Bafin außerdem Verbrauchern bei offenen Immobilienfonds zur Beachtung an die Hand gibt, lesen Sie auf bafin.de. (tik)

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