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9. April 2019
Basler präsentiert Update ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Basler präsentiert Update ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Basler hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Für etliche Berufe hat der Versicherer den Beitrag verringert und den Leistungsumfang für die Kunden erweitert. So wurde beispielsweise der vorläufige Versicherungsschutz auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben.

Die Basler Lebensversicherungs-AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung angepasst. Dabei hat der Versicherer zum 01.04.2019 die Bedingungen überarbeitet, um die Regelungen klarer und kundenfreundlicher zu formulieren. Zudem wurde für etliche Berufe der Beitrag reduziert, wobei junge Zielgruppen wie Schüler im Mittelpunkt standen, für die eine Neueinteilung erfolgt ist. Mit den Anpassungen hat die Basler auch den Leistungsumfang für Kunden erweitert. So wurde der vorläufige Versicherungsschutz auf eine Monatsrente von 2.000 Euro angehoben, laut Basler die höchste Absicherung im Markt.

Einmalige Leistung bei bestimmten schweren Beeinträchtigungen

Bei Verlust der Fähigkeiten wie Sehen, Hören und Fortbewegen ohne Rollstuhl (die Basler spricht von „bestimmten schweren Beeinträchtigungen“) erhält der Versicherte eine einmalige Leistung von bis zu zwölf Monatsrenten. Somit bekommt der Kunde Hilfe und zusätzlichen Freiraum, um weitere Maßnahmen zu realisieren.

Umstufung in günstigere Berufsklasse

Zudem bietet die Basler Kunden die Option, bei einem Berufswechsel oder Berufseinstieg prüfen zu lassen, ob eine Umstufung in eine günstigere Berufsklasse möglich ist. Dabei gibt es nur eine Günstigerprüfung und keine Schlechterstellung, wobei die alten Rechnungsgrundlagen gelten.

Bei Auszubildende werden nun wie bei Studierenden bei Leistungsantrag zusätzlich zur Prüfung der konkreten Tätigkeiten auch bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt. Somit erfolgt auch hier eine „Günstigerprüfung“ im Sinne des Kunden.

Basler bietet Überbrückungshilfe

Für den Fall, dass die Krankenkasse das Krankentagegeld bzw. Krankengeld nicht mehr zahlt, weil nach deren Kriterien eine Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsminderung vorliegt, ist für den nahtlosen Übergang zur BU-Rente der Basler gesorgt: Der Versicherer zahlt nun eine Überbrückungshilfe als einmalige Leistung. Somit werde eine mögliche Versorgungslücke beim Kunden geschlossen und es bleibe währenddessen genügend Zeit um zu prüfen, ob eine BU vorliege, wie die Basler unterstreicht. (tk)