Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers – gibt es sie nun oder eben nicht? Falls ja: auch in der Realität oder nur auf dem Papier? Oder anders gedacht: Gibt es sie in der Realität, aber eben genau nicht auf dem Papier? Die Frage beschäftigt die Branche, so viel ist klar.
Erst Anfang der Woche hatte sich der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung zu dem noch recht frischen Urteil vom OLG Dresden geäußert. Im Urteil heißt es, wie an vielerlei Stelle berichtet, dass ein Makler, der von Versicherern Provisionen bzw. Courtagen erhält, sich in seinen Werbeauftritten nicht als unabhängig bezeichnen darf. Grund: Die Wortwahl erwecke den Eindruck, dass der Makler keine Vorteile von Produktgebern erhält und somit völlig ohne finanzielles Interesse im Sinne seiner Kunden handelt. Es greift also das weithin bekannte Argument der Irreführung. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, kritisiert das Urteil zwar, rät Maklern allerdings angesichts der Sachlage, in ihrer Kommunikation und Werbung auf den Unabhängigkeitsbegriff zu verzichten.
Auch der BVK, der sich am Mittwochvormittag äußerte, empfiehlt den Vermittlern, die Unabhängigkeit in der Werbung nicht hervorzuheben
Nun gibt es eine weitere Stimme, die wohl noch etwas pragmatischer ausfällt als die des AfW, nämlich von der BCA AG. Diese veranstaltete am Dienstag im THE SQUAIRE Conference Center in Frankfurt wieder ihren jährlichen Pressedialog – mittlerweile zum 10. Mal und dieses Jahr auch anlässlich des 40. Jubiläums des Unternehmens. Neben den Vorständen Dr. Frank Ulbricht, Roman Schwarze und Bastian Roeder war auch Branchenveteran Ralf Berndt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender vor Ort, die er seit September ausführt. Er steuerte einen Impulsvortrag zum Thema „Makler stärken und Zukunft erfolgreich gestalten“ bei. Dabei kam auch der Begriff der Unabhängigkeit zur Sprache.
Position des Maklers bleibt trotz Urteil unangetastet
Berndt hatte diverse Punkte in seinem Vortrag zu besprechen, die für Makler derzeit Herausforderungen darstellen, so z. B. die Digitalisierung, die damit auch im Zusammenhang stehende Veränderung der Kundenbedürfnisse und -präferenzen, aber auch verschiedene Wettbewerbsdynamiken wie Serviceanforderungen oder Preis- und Margendruck.
Er widmete jedoch auch einen ganz eigenen Abschnitt der „Rolle des Maklers“, bei dem er die Unabhängigkeit und die Position als „Sachwalter des Kunden“ als Erfolgsfaktor sehe. Passend dazu: Bereits im Mai dieses Jahres hatte Berndt, damals noch als Vertriebsvorstand der Stuttgarter, für AssCompact auch dargelegt, dass seiner Meinung nach Pools die Unabhängigkeit der Makler garantieren müssen.
Und hier folgte dann auch der Bezug zum Dresden-Urteil vonseiten Berndts – und das fiel, wie erwähnt, sehr pragmatisch aus. Denn laut Berndt würde man es überleben, dass der Makler sich nicht mehr unabhängig nennen darf – solange klar ist, dass er der Sachwalter des Kunden ist. Denn die rechtliche Position, so betonte Berndt mehrfach, des Maklers auf der Seite des Kunden sei weiterhin unangefochten und nicht infrage gestellt worden. Im Urteil gehe es lediglich darum, dass er sich aufgrund seiner Geschäftsbeziehung zum Versicherer nicht unabhängig nennen dürfe.
Der BVK bestätigt in seiner Verbandsmitteilung Berndts Einschätzung zur rechtlichen Stellung des Versicherungsmaklers als Sachwalter des Kunden. Diese sei mit dem aktuellen Urteil des OLG Dresden unberührt und unverändert.
BCA-Vorstand Bastian Roeder pflichtete Berndt bei der Frage, wie schwerfällig der Wegfall des Unabhängigkeitsbegriffs sei und verwies auf die Herkunft des Begriffs, nämlich dass man sich von der „Ausschließlichkeit“ abgrenzen wollte und „ungebunden“ auftreten wollte. Es sei laut Roeder nicht richtig, sich auf das Wort „unabhängig“ zu versteifen.
BCA plant Initiative für die Zukunft des Maklermarkts
In einem weiteren Programmpunkt stellten die Vorstände Dr. Frank Ulbricht, Bastian Roeder und Roman Schwarze einige aktuelle Zahlen und Pläne aus dem Unternehmen vor. Demnach kann sich die BCA mit ihrer Entwicklung in den letzten fünf Jahren zufrieden zeigen. 2024 hatte man über 330.000 Versicherungsverträge im Bestand, was ein stetiges Wachstum seit 2020 zeigt. Und auch die Umsätze sind in den letzten fünf Jahren stetig gestiegen, 2024 verzeichnete man 80 Mio. Euro.
Vorstandsmitglied Roman Schwarze ließ einige Neuerungen auf digitaler und technologischer Seite Revue passieren, so bspw. Anpassungen auf der Vermittlerplattform DIVA, bei der es rund 20 Innovationen und Updates pro Jahr gebe. Neu ist u. a. ein KI-gestützter digitaler Antragsmanager, der die Makler mit angehängter Vertriebsunterstützung begleiten soll.
Ein Punkt, der der BCA jedoch, trotz oder gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung, sehr wichtig ist, ist die persönliche Ansprache – vor allem aufseiten der BCA. Der Maklerpool legt großen Wert darauf, seinen angebundenen Maklern direkten Zugang zu persönlichen Ansprechpartnern zur Vertriebs- und Serviceunterstützung zu bieten. In der Vertriebspartnerbefragung, die die BCA unter ihren angebundenen Vermittlern durchgeführt hat, geben auch über 80% an, dass sie sich eine solche Ansprache wünschen.
Weiterhin kündigte der Vorstand an, bald eine Initiative starten zu wollen, die sich mit der Zukunft der Maklerbranche beschäftigt. Dabei sollen Produktgeber, Vermittler aus dem Versicherungs- und Investmentbereich und andere Finanzvertriebe eingeladen werden, um zu untersuchen, wie die Altersvorsorge in Zukunft aussieht, wie Produkte in Zukunft angepasst werden, welche Vergütungsmodelle erforderlich sind etc. Die BCA will damit einen Dialog starten und diesen in gewisser Weise auch moderieren und orchestrieren. Mehr Details zur Initiative äußerten die Vorstände auf der Presseveranstaltung vorerst nicht, diese sollen allerdings in den nächsten Wochen folgen. (mki)
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