Anfang 2016 hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine Klage gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Er mahnte darin massive Kürzungen der Überschussbeteiligung an. Gestern hat das Landgericht Düsseldorf die Berufung abgelehnt. Das Verfahren ist damit aber noch nicht beendet. Der BdV will die Klage weiterverfolgen.
Versicherer dürfen Bewertungsreserven weitgehend behalten
Nach der Entscheidung des Landgerichts müssen Lebensversicherungen ihre Bewertungsreserven (Kursgewinne aus Wertpapieranlagen) nur in geringem Maße an die Kunden ausschütten. Grundlage dafür sind die Regelungen des LVRG (Gesetz zur Reform der Lebensversicherung). Das 2014 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass Kursgewinne aus festverzinslichen Wertpapieren nur noch auszuschütten sind, wenn in gleichem Maße Garantiezusagen für die restlichen Versicherten vorhanden und gesichert sind.
Gericht folgt dem LVRG
Das Gericht schreibt in seiner Urteilsbegründung, dass auf Grund der niedrigen Zinsen die Gefahr bestünde, dass Lebensversicherungen ihre vertraglich zugesicherten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften können. Damit folgt das Gericht den Vorgaben des LVRG und sieht keine Beanstandung des Gesetzes.
ERGO: Die Reserven stehen dem Kollektiv weiterhin zur Verfügung
Auch Tina Kunath, Unternehmenssprecherin der ERGO, betont gegenüber AssCompact: „Es geht um die Frage, ob die Bewertungsreserven an Kunden ausgezahlt werden müssen, die das Versichertenkollektiv verlassen, oder ob die Reserven dem Kollektiv weiterhin zur Verfügung stehen.“
Der BdV sieht das LVRG als verfassungswidrig an. „Neben der strittigen Überschussenteignung, sehen wir weder eine nachhaltige Stabilisierung der Lebensversicherer, noch nachhaltig sinkende Abschlusskosten oder erhöhte Kostentransparenz“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Deshalb will der Verband die Klage weiterverfolgen und vor den Bundesgerichtshof bringen. (tos)
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2017, Az.: 9 S 46/16
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können