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9. Oktober 2025
BDVM klagt über lange Schadenbearbeitungszeiten

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BDVM klagt über lange Schadenbearbeitungszeiten

BDVM klagt über lange Schadenbearbeitungszeiten

Die Unabhängigkeit des Maklers

Erneut auf den Tisch kam auch die Frage nach der Unabhängigkeit des Maklers – während der Konferenz das Herzensprojekt vom geschäftsführenden Vorstand Bernhard Gause. Verbraucherschützer seien aktuell darauf aus, Versicherungsmaklern, die ihren Verdienst durch Courtagen bzw. Provision erwirtschaften, den Begriff der „Unabhängigkeit“ streitig zu machen. Laut Gause ein „ideologisch“ getriebener Vorsatz. Die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers gehöre zur DNA der BDVM-Mitglieder.

Vor diesem Hintergrund hat Prof. Dr. Robert Koch, Professor für Bürgerliches Recht und Versicherungsrecht an der Uni Hamburg im Auftrag des BDVM eine gutachterliche Stellungnahme erstellt. Dieses Gutachten bestätige im Kern die Auffassung des Verbandes: „Soweit und solange Versicherungsmakler ihr Gewerbe im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des VVG, der VersVermV und der GewO ausüben, d. h.

  • von Versicherern rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind,
  • gegenüber Versicherern bei der Ausgestaltung der Versicherungsverträge ausschließlich die Interessen ihres Auftraggebers vertreten und
  • bei der Auswahl eines Versicherers und/oder beim Abschluss des Versicherungsvertrages ihre Eigeninteressen nicht über die Interessen ihres Auftraggebers stellen,

sind sie in den Augen des angesprochenen Verkehrskreises (Versicherungsinteressenten bzw. Versicherungsnehmer) unabhängig und dürfen sich deshalb auch als ‚unabhängiger Versicherungsmakler‘ bezeichnen.“ Ein Verbot der Verwendung der Bezeichnung als im Status „unabhängig“ für Versicherungsmakler zum Schutz des Versicherungsinteressenten bzw. Versicherungsnehmers sei nicht erforderlich.