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17. Mai 2021
Beiträge im PKV-Standardtarif werden erhöht

Beiträge im PKV-Standardtarif werden erhöht

Ab Juli steigen die Beiträge für Versicherte im Standardtarif der privaten Krankenversicherung auf durchschnittlich 390 Euro pro Monat. Wie der PKV-Verband mitteilt, betrifft dies rund 47.500 Versicherte. Als Grund für die Beitragserhöhung führt der Verband vor allem das erhöhte Kostenniveau an.

Zum 01.07.2021 kommen auf Versicherte im Standardtarif der Privaten Krankenversicherung ohne Beihilfe (STN) Beitragserhöhungen zu. Dies hat der Verband der Privaten Krankenversicherung mitgeteilt. Betroffen seien 0,5% der etwa 8,7 Millionen PKV-Vollversicherten, also rund 47.500 Personen. Die Beiträge im PKV-Standardtarif werden auf durchschnittlich 390 Euro im Monat angehoben. Zum Vergleich: 2020 lag der Durchschnittsbeitrag bei 318 Euro. Die maximale Selbstbeteiligung bleibt unverändert begrenzt auf 306 Euro im Jahr.

Relativ starke Beitragserhöhung nach einigen Jahren ohne Anpassung

Laut PKV-Verband handle es sich um die erste Beitragserhöhung bei den Männern seit drei Jahren und bei den Frauen seit fünf Jahren. Durch diese Verzögerung komme es nun zu einer relativ starken Beitragserhöhung, so der PKV-Verband. Als wesentliche Ursache nennt der Verband die gestiegenen Kostenausgaben für medizinische Leistungen. Zusätzlich würden auch die historisch niedrigen Zinsen eine Rolle spielen.

Beiträge steigen laut PKV-Verband aber langsamer als in der GKV

Zugleich weist der Verband darauf hin, dass selbst nach der aktuellen Erhöhung die Beiträge im Standardtarif langfristig moderater steigen würden als in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Einem Anstieg in der GKV von durchschnittlich 3,3% in den letzten zehn Jahren stehe im Standardtarif eine Erhöhung von „nur“ 2,1% gegenüber. Beim Standardtarif ist garantiert, dass der Beitrag nicht höher liegt als der Höchstbeitrag in der GKV, der derzeit rund 706 Euro beträgt.

Der Standardtarif ist einer der Sozialtarife in der PKV und umfasst Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Offen steht er Versicherten, die vor dem 01.01.2009 in die PKV gegangen sind und die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit dem Standardtarif können Privatversicherte ihren monatlichen Kassenbeitrag senken, müssen aber weniger Leistungen in Kauf nehmen.

So wird berechnet

Beim Standardtarif prüft der PKV-Verband auf Basis der Daten der einzelnen PKV-Anbieter zum Versichertenbestand und zu den Versicherungsleistungen, ob eine Beitragserhöhung erforderlich ist. Wenn ja, berechnet der Verband für jeden Jahrgang den notwendigen Beitrag für einen Neuversicherten. Auf Basis dieser Kalkulation ermitteln dann die einzelnen Versichreer für jeden Kunden den individuellen Beitrag – unter Berücksichtigung der bereits gebildeten Alterungsrückstellungen und der unternehmensindividuellen Verwaltungskosten. Der PKV-Verband führt also die grundsätzliche Berechnung durch und liefert die Datenbasis, kennt aber nicht den individuellen Beitrag der Versicherten.

PKV-Verband untermauert Forderung nach Reformen

Laut den gesetzlichen Vorgaben dürfen die Beiträge nur dann angehoben werden, wenn ein fester Schwellenwert bei den Ausgaben überschritten wird. Um einem abrupten Wechsel von mehreren Jahren mit stabilen Beiträgen und dann sprunghaften Anstiegen zu vermeiden, hat der PKV-Verband Reformvorschläge erstellt, die auch von Verbraucherschützern unterstützt würden. „Doch leider blockiert die SPD in der Koalition ohne Rücksicht auf Verbraucherinteressen seit Jahren die nötige Gesetzesänderung“, schreibt der Verband auf seiner Website. (tk)

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