Ein Artikel von Christopher Hans, Key-Account-Manager bei Barmenia
Es gibt derzeit kaum eine Studie über die Situation des deutschen Mittelstands, in der nicht auf den eklatanten Personalmangel als Herausforderung oder als existenzielles Risiko für Unternehmen hingewiesen wird. So wundert es wenig, dass der Absatz an betrieblicher Krankenversicherung (bKV) dynamisch ansteigt und sich mehr und mehr Vermittler diesem Thema widmen. Mit guten Gründen, denn dies sind die künftigen Beratungsschwerpunkte.
Arbeitgeberattraktivität
Mit einer bKV positionieren sich Arbeitgeber zu den Themen Vergütung, Gesundheit und Familienfreundlichkeit. Das wird als besonders attraktiv wahrgenommen, denn diese Themen stehen bei Menschen generell hoch im Kurs. Für Belegschaft und potenzielle Kandidaten wirkt die Umsetzung eines Arbeitgeberversprechens anhand zusätzlicher Vergütungsbausteine positiv überraschend und erfüllt den Nutzen, die Wahrnehmung zu einem Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber zu stärken.
Mitarbeitergesundheit und Wohlbefinden
Das Hauptziel ist, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern. Dies kann durch Programme zur Stressbewältigung, zur Förderung einer gesunden Ernährung und körperlichen Aktivität sowie zur Vermeidung von Krankheiten und Verletzungen erreicht werden. Gesundheitsförderung zielt auch darauf ab, die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter zu verbessern, indem man ein gesundes Arbeitsumfeld schafft, das die Mitarbeiter unterstützt und motiviert. Indem Unternehmen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter verbessern, können Unternehmen auch die Fehlzeiten reduzieren, die durch Krankheiten oder Verletzungen verursacht werden. Zufriedene Mitarbeiter sind in der Regel produktiver.
Gesundheitsreform
Für die Bevölkerung sollen sich nach der anstehenden Gesundheitsreform Behandlungsqualität und Transparenz verbessern. Die generelle Verfügbarkeit und Erreichbarkeit ärztlicher Dienstleistungen in der Fläche werden in diesem Zusammenhang von Experten als äußerst kritisch eingeschätzt. Wartezeiten auch für dringliche Eingriffe werden sicher nicht kürzer, denn die spezialisierten Kliniken werden aufgrund des beschlossenen Transparenzregisters einen Nachfrageschub verzeichnen. Schließlich soll jeder Patient erkennen, wo er am besten Linderung bekommt. Wohl dem, der das Ass des Privatpatientenstatus im Ärmel hat und die bestmögliche Behandlung für sich beanspruchen kann. Arbeitgeber, die sich ernsthaft in Sachen Gesundheit gegenüber der Belegschaft positionieren, sind also gut beraten, nicht nur einen publikumswirksamen Budgettarif zu kaufen, sondern mit einer stationären Zusatzversicherung den Mitarbeitenden einen Vorteil zu verschaffen, wenn es ernst wird.
Tarifvertragliche Aufträge umsetzen
Seit 2021 besteht für kommunale Arbeitgeber die Möglichkeit, auf Grundlage des § 18a TV-ÖD das Leistungsentgelt ganz- oder teilweise gegen Benefits einzutauschen, welche die Arbeitsplatzattraktivität erhöhen. Dies ist als Handlungsaufforderung zu verstehen, denn das bisherige Leistungsentgelt hat kaum Wirkung als Anreiz zu mehr Leistung. Der Vorteil: Mit dem Einsatz der noch ungenutzten Sachbezugsfreigrenze sparen sich Arbeitgeber Lohnnebenkosten, während Mitarbeitende von einem deutlichen höheren Gesundheitsbudget gegenüber der Nettoauszahlung profitieren können. Damit ist die bkV für jede Stadtverwaltung kostenlos, die den Personalrat vom Nutzen einer bKV überzeugen kann und eine entsprechende Dienstvereinbarung trifft.
Die Novelle des Entgelttransparenzgesetzes
Bis Juni 2026 muss die 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie über Entgelttransparenz in deutsches Recht überführt werden und damit müssen auch nicht-tarifgebundene Unternehmen größer 250 Beschäftigte proaktiv offenlegen, was und wieviel sie bieten. Und das soll auch für Zusatzleistungen gelten. Bei Unterlassung können empfindliche Bußgelder die Folge sein.
Hier die wichtigsten Punkte der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz:
- Transparenz bei den Entgelten: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden verpflichtet, Informationen über die durchschnittlichen Entgelte für Männer und Frauen offenzulegen, einschließlich der Grundgehälter, der Bonuszahlungen und der anderen Zusatzleistungen.
- Recht auf Information für Arbeitnehmer: Arbeitnehmer haben das Recht, Informationen über die durchschnittlichen Entgelte für vergleichbare Tätigkeiten zu erhalten, um sicherzustellen, dass sie gerecht entlohnt werden.
- Recht auf Durchsetzung: Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen zur Durchsetzung der Entgelttransparenz einführen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die erforderlichen Informationen bereitstellen und diskriminierende Entgeltpraktiken bekämpft werden.
- Förderung der Geschlechtergleichstellung: Durch die Förderung der Entgelttransparenz soll die Geschlechtergleichstellung gefördert und die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verringert werden.
Fazit
In den kommenden Jahren entsteht unter dem Eindruck sich gesetzlich verändernder Rahmenbedingungen eine neue Art von Wettbewerb unter den Arbeitgebern, denn es wird sichtbar, was Bewerbern vom Mitbewerber-Unternemen angeboten wird. Im Zusammenwirken mit dem sich bis dahin weiter verschärfenden Personalengpass ist davon auszugehen, dass nicht nur vergütungswirksame Benefits wie die bAV stärker hervortreten als bisher, sondern dass insbesondere emotional wirkende Benefits wie die Krankenhauszusatzleistung oder die Einkommenssicherung via Tagegeld oder die betriebliche BU/EU an Nachfrage erheblich zulegen.
AssCompact Forum betriebliche Versorgung 2024
Dieser Beitrag erscheint im Rahmen des AssCompact Wissen Forums betriebliche Versorgung, das am 27.06.2024 in Köln stattfindet. Barmenia ist dort mit einem Ausstellungsstand vertreten. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung. Zur kostenlosen Anmeldung über Barmenia geht es hier: asscompact.de/bv/barmenia.
Bild: © adragan – stock.adobe.com
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