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12. Juli 2023
Berufshaftpflicht: Studie sieht Wandel von Haftungsrisiken

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Berufshaftpflicht: Studie sieht Wandel von Haftungsrisiken

Sanktionsgesetzgebung und Inflation beeinflussen Risiken

Auf Rang 3 der untersuchten Risikotrends stehen geopolitische, wirtschaftliche und marktbezogene Unwägbarkeiten. Hier erwarten die AGCS-Analysten im Gegensatz zu Cyber und Gebäudesicherheit in den kommenden Jahren eher moderate Auswirkungen und mittelschwere Schäden. Dennoch könnten sich für Dienstleister Risiken aus der sich schnell entwickelnden Sanktionsgesetzgebung infolge des Russland-Ukraine-Krieges ergeben. Bau- und Planungsfachleute wiederum könnten von Ansprüchen durch Lieferkettenstörungen und verzögerten Projekten betroffen sein.

Die anhaltend hohe Inflationsdynamik erzeugt dem Bericht zufolge wiederum insolvenzbezogene Risiken für Wirtschaftsprüfer und Insolvenzverwalter, Ansprüche von Kreditgebern gegenüber Anwälten und Gutachtern sowie Ansprüche aus der Sorgfaltspflicht gegenüber Anwälten und Buchhaltern.

Was passiert bei KI-Anwendungen?

Am unteren Ende der AGCS-Risikoskala steht dagegen noch der Einsatz neuer Technologien wie KI-Tools. Entsprechend erwartet der Bericht hier lediglich geringe Schäden. Dennoch sollten die Gefahren nicht unterschätzt werden, meint Diego Assef, Leiter der Global Practice Group, Professional Indemnity (PI) Claims bei AGCS: „KI hat zwar das Potenzial, Risiken zu verringern, doch mit der rasanten Entwicklung der technologischen Lösungen steigen die potenziellen Schadenfaktoren. Dazu gehören Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts und der Wahrung der Vertraulichkeit bei der Inanspruchnahme von Dienstleistern.“

Bei Großschäden sind Anwälte am stärksten betroffen

Zu den künftig besonders betroffenen Berufsgruppen gehören übrigens Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter, Architekten, Ingenieure, Anwälte und PR-Berater. So seien laut AGCS-Angaben bei Großschäden (Schäden über eine Million Euro) Anwälte am stärksten betroffen (30%), gefolgt von Baufachleuten (27%). „Obwohl sich die Risiken unterscheiden, sind diese Berufe mit zivilrechtlichen Haftungsrisiken konfrontiert, die nicht ignoriert werden sollten“, erklärt Assef. Die Risiken erstreckten sich von Anschuldigungen wegen Fahrlässigkeit, nicht entdeckten Betrugsversuchen oder Unterlassungstatbeständen, über Falschdarstellungen bis hin zu unbeabsichtigten Vertragsverletzungen oder Verletzungen geistigen Eigentums. (as)

Bild: © sommart – stock.adobe.com

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