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18. Juni 2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

Superzahl 0: Das Sozialpartnermodell als Ergänzung zur bewährten bAV

Speziell für tarifgebundene Unternehmen hat der Gesetzgeber mit dem BRSG das Sozialpartnermodell geschaffen – eine Zielrentenlösung mit null Garantie, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Tarifverträgen verankern können.

Das Potenzial für die bAV ist also riesig und in ihr stecken viele Möglichkeiten, um auch in der heutigen Zeit und in der Zukunft vertrieblich zu punkten. Insbesondere der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss setzt neue Standards und bietet einen großen Motivationsschub in der bAV-Beratung. Der Umsetzungsbedarf ist akut, denn alle Unternehmen, die Verträge mit Entgeltumwandlung in allen versicherungsförmigen Durchführungswegen in ihren Beständen haben, sind grundsätzlich betroffen. Viele Arbeitgeber sind hier auf Support angewiesen, um schlanke und rechtskonforme Lösungen zu finden. Zusätzlich haben Vermittler eine Beratungsverpflichtung, da die gesetzliche Änderung zu einer Deckungslücke führen könnte. Unternehmen sollten darauf hingewiesen werden, den Zuschuss aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz zu dokumentieren und zu kommunizieren.

Potenzial für Neuordnung ausschöpfen

Für Vermittler bietet das BRSG die Chance, mit allen Kunden wieder ins Gespräch zu kommen. Diese Einlass-Garantie gilt es nun zu nutzen, um das Potenzial der bAV bei den Arbeitgebern noch einmal zu verdeutlichen. Denn unter dem Druck des Fachkräftemangels ist die Betriebsrente ein wichtiges Instrument der Mitarbeitergewinnung- und -bindung geworden und stärkt dabei gleichzeitig das Unternehmensimage. Da die Verträge der Belegschaft ohnehin angepasst werden müssen, bietet sich aktuell die Gelegenheit, die bAV in Betrieben neu zu ordnen.

Als Optionen bieten sich zum Beispiel die Einführung einer Berufsunfähigkeitsversicherung im betrieblichen Rahmen an oder die Implementierung eines Cashback-Konzepts. HDI setzt sein Erfolgsmodell der steuerfreien Sachzuwendung als „Cashback 2.0“ mit dem neuem Kooperationspartner – Sodexo – fort. Einsetzbar an über 35.000 Akzeptanzstellen im stationären Einzelhandel.

BRSG: Ein Gewinn für alle

Die Einführung des neuen Arbeitgeberzuschusses ist also ein perfekter Zeitpunkt, die Kundenbindung zu festigen und als Vermittler mit Kompetenz und Serviceorientierung zu punkten. HDI zeigt mit seinen Produktlösungen, wie viel in einer bAV drinsteckt und erleichtert parallel mit seiner ganzheitlichen digitalen Plattform, dem „HDI bAVberater“, die Beratung und die bAV-Verwaltung. Mit effizienten Prozessen und größtmöglicher Flexibilität schafft es HDI gemeinsam mit dem Vermittler und den Kunden, die weitreichenden Änderungen des BRSG umzusetzen. Neue Vertriebsansätze, gestärkte Arbeitgebermarken und Arbeitnehmer, die deutlich mehr fürs Alter vorsorgen: eine „Win-win-win-Situation“.

Über den Autor

Fabian von Löbbecke, Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch HDI ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Dilok – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke