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18. Juni 2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

Das BRSG zündet ab dem 01.01.2022 eine weitere Stufe. Bestehende Entgeltumwandungen sind dann grundsätzlich mit 15% zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger für Vermittler, um die Kundenbindung aufzufrischen und über Neuordnung oder Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.

Ein Beitrag von Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich

Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat noch keine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das soll sich in den nächsten Jahren ändern, denn die bAV mit ihren staatlichen Förderoptionen ist nach wie vor der effizienteste Ansatz zum Aufbau einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft seit Inkrafttreten im Jahr 2018 jede Menge Anreize, die Arbeitnehmer davon überzeugen sollen, über ihre Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen.

Und für Vermittler ist das BRSG wie ein Hauptgewinn – davon ist HDI nach wie vor überzeugt. Im Sommer 2018 hat HDI bereits folgenden Erfolgscode veröffentlicht: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Sechs Richtige mit Superzahl

15: Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend

Arbeitgeber müssen Lohnnebenkostenersparnisse, die sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Beschäftigten realisieren, an die Mitarbeiter weitergeben. Der Zuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis durch die Umwandlung realisiert. Das gilt ab dem 01.01.2022 auch für alle bereits bestehenden Entgeltumwandlungen. Zeit, mit dem Arbeitgeber einen effizienten und praxistauglichen Umsetzungsplan aufzugleisen.

40: Mit „Cashback“ sparen, ohne zu verzichten

bAV PlusCashback 2.0 – das HDI Erfolgsmodell wird fortgesetzt: 40 Euro steuerfreier Sachbezug werden clever mit einer staatlich geförderten Direktversicherung kombiniert. Das Konzept ermöglicht es Arbeitnehmern, ohne Konsumverzicht eine stattliche Betriebsrente anzusparen. Ab 2022 kann sogar auf 50 Euro steuerfrei aufgestockt werden.

4: Steuer- und Sozialabgabenfreiheit auf Entgeltumwandlung

Beiträge zur bAV sind für Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei.

8: Steuerfreier Dotierungsrahmen verdoppelt

Das BRSG hat die Lohnsteuerersparnis durch die Entgeltumwandlung für viele Arbeitnehmer verdoppelt.

30: Zuschuss für Geringverdiener

Mit der Geringverdienerförderung werden Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützt. Hier hat der Gesetzgeber nachgeladen: Die Einkommensgrenze der Förderung wurde auf 2.575 Euro pro Monat angehoben. Beiträge bis 960 Euro jährlich werden mit 30% gefördert. Ein attraktiver Gestaltungsansatz, der bislang in der Beratungspraxis oftmals unterschätzt wird.

100: bAV-Renten vor Anrechnung bei Grundsicherung geschützt

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass bAV-Leistungen teilweise anrechnungsfrei bleiben, wenn der Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen muss. So rechnet sich bAV auch für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen.

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Seite 2 Superzahl 0: Das Sozialpartnermodell als Ergänzung zur bewährten bAV

 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke