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18. Juni 2021
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Im neuen Jahr 15% für alle

Das BRSG zündet ab dem 01.01.2022 eine weitere Stufe. Bestehende Entgeltumwandungen sind dann grundsätzlich mit 15% zu bezuschussen. Der ideale Aufhänger für Vermittler, um die Kundenbindung aufzufrischen und über Neuordnung oder Ausbau der bAV gemeinsam mit dem Arbeitgeber nachzudenken.

Ein Beitrag von Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich

Fast die Hälfte aller Arbeitnehmer in Deutschland hat noch keine Zusage auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Das soll sich in den nächsten Jahren ändern, denn die bAV mit ihren staatlichen Förderoptionen ist nach wie vor der effizienteste Ansatz zum Aufbau einer bedarfsgerechten und verlässlichen Versorgung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft seit Inkrafttreten im Jahr 2018 jede Menge Anreize, die Arbeitnehmer davon überzeugen sollen, über ihre Arbeitgeber für das Rentenalter vorzusorgen.

Und für Vermittler ist das BRSG wie ein Hauptgewinn – davon ist HDI nach wie vor überzeugt. Im Sommer 2018 hat HDI bereits folgenden Erfolgscode veröffentlicht: Betriebsrentenstärkungsgesetz – Sechs Richtige mit Superzahl

15: Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend

Arbeitgeber müssen Lohnnebenkostenersparnisse, die sie durch die Entgeltumwandlung ihrer Beschäftigten realisieren, an die Mitarbeiter weitergeben. Der Zuschuss beträgt 15% des umgewandelten Entgelts, soweit der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis durch die Umwandlung realisiert. Das gilt ab dem 01.01.2022 auch für alle bereits bestehenden Entgeltumwandlungen. Zeit, mit dem Arbeitgeber einen effizienten und praxistauglichen Umsetzungsplan aufzugleisen.

40: Mit „Cashback“ sparen, ohne zu verzichten

bAV PlusCashback 2.0 – das HDI Erfolgsmodell wird fortgesetzt: 40 Euro steuerfreier Sachbezug werden clever mit einer staatlich geförderten Direktversicherung kombiniert. Das Konzept ermöglicht es Arbeitnehmern, ohne Konsumverzicht eine stattliche Betriebsrente anzusparen. Ab 2022 kann sogar auf 50 Euro steuerfrei aufgestockt werden.

4: Steuer- und Sozialabgabenfreiheit auf Entgeltumwandlung

Beiträge zur bAV sind für Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei.

8: Steuerfreier Dotierungsrahmen verdoppelt

Das BRSG hat die Lohnsteuerersparnis durch die Entgeltumwandlung für viele Arbeitnehmer verdoppelt.

30: Zuschuss für Geringverdiener

Mit der Geringverdienerförderung werden Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützt. Hier hat der Gesetzgeber nachgeladen: Die Einkommensgrenze der Förderung wurde auf 2.575 Euro pro Monat angehoben. Beiträge bis 960 Euro jährlich werden mit 30% gefördert. Ein attraktiver Gestaltungsansatz, der bislang in der Beratungspraxis oftmals unterschätzt wird.

100: bAV-Renten vor Anrechnung bei Grundsicherung geschützt

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass bAV-Leistungen teilweise anrechnungsfrei bleiben, wenn der Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen muss. So rechnet sich bAV auch für Arbeitnehmer mit geringen Einkommen.

Superzahl 0: Das Sozialpartnermodell als Ergänzung zur bewährten bAV

Speziell für tarifgebundene Unternehmen hat der Gesetzgeber mit dem BRSG das Sozialpartnermodell geschaffen – eine Zielrentenlösung mit null Garantie, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in Tarifverträgen verankern können.

Das Potenzial für die bAV ist also riesig und in ihr stecken viele Möglichkeiten, um auch in der heutigen Zeit und in der Zukunft vertrieblich zu punkten. Insbesondere der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss setzt neue Standards und bietet einen großen Motivationsschub in der bAV-Beratung. Der Umsetzungsbedarf ist akut, denn alle Unternehmen, die Verträge mit Entgeltumwandlung in allen versicherungsförmigen Durchführungswegen in ihren Beständen haben, sind grundsätzlich betroffen. Viele Arbeitgeber sind hier auf Support angewiesen, um schlanke und rechtskonforme Lösungen zu finden. Zusätzlich haben Vermittler eine Beratungsverpflichtung, da die gesetzliche Änderung zu einer Deckungslücke führen könnte. Unternehmen sollten darauf hingewiesen werden, den Zuschuss aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz zu dokumentieren und zu kommunizieren.

Potenzial für Neuordnung ausschöpfen

Für Vermittler bietet das BRSG die Chance, mit allen Kunden wieder ins Gespräch zu kommen. Diese Einlass-Garantie gilt es nun zu nutzen, um das Potenzial der bAV bei den Arbeitgebern noch einmal zu verdeutlichen. Denn unter dem Druck des Fachkräftemangels ist die Betriebsrente ein wichtiges Instrument der Mitarbeitergewinnung- und -bindung geworden und stärkt dabei gleichzeitig das Unternehmensimage. Da die Verträge der Belegschaft ohnehin angepasst werden müssen, bietet sich aktuell die Gelegenheit, die bAV in Betrieben neu zu ordnen.

Als Optionen bieten sich zum Beispiel die Einführung einer Berufsunfähigkeitsversicherung im betrieblichen Rahmen an oder die Implementierung eines Cashback-Konzepts. HDI setzt sein Erfolgsmodell der steuerfreien Sachzuwendung als „Cashback 2.0“ mit dem neuem Kooperationspartner – Sodexo – fort. Einsetzbar an über 35.000 Akzeptanzstellen im stationären Einzelhandel.

BRSG: Ein Gewinn für alle

Die Einführung des neuen Arbeitgeberzuschusses ist also ein perfekter Zeitpunkt, die Kundenbindung zu festigen und als Vermittler mit Kompetenz und Serviceorientierung zu punkten. HDI zeigt mit seinen Produktlösungen, wie viel in einer bAV drinsteckt und erleichtert parallel mit seiner ganzheitlichen digitalen Plattform, dem „HDI bAVberater“, die Beratung und die bAV-Verwaltung. Mit effizienten Prozessen und größtmöglicher Flexibilität schafft es HDI gemeinsam mit dem Vermittler und den Kunden, die weitreichenden Änderungen des BRSG umzusetzen. Neue Vertriebsansätze, gestärkte Arbeitgebermarken und Arbeitnehmer, die deutlich mehr fürs Alter vorsorgen: eine „Win-win-win-Situation“.

Über den Autor

Fabian von Löbbecke, Diplom-Mathematiker und Betriebswirt bAV (FH), ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für betriebliche Altersversorgung verantwortlich.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch HDI ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Dilok – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Fabian von Löbbecke