Die derzeitige Besteuerung von Renten stellt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung dar. Das geht aus zwei Urteilen des BFH hervor. Für die künftigen Rentnerjahrgänge könnte das anders aussehen. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern. Darin sind sich Interessenvertreter und Experten einig.