AssCompact suche
Home
Management & Wissen
24. Juni 2025
Bringt Digitale Rentenübersicht Pflichten für Makler mit sich?

2 / 2

Ergeben sich aus Digitaler Rentenübersicht Pflichten für Makler?

Bringt Digitale Rentenübersicht Pflichten für Makler mit sich?

Anforderungen an die Beratungsdokumentation

Was die Beratungsdokumentation angeht, gelten klare Anforderungen: Zwar müssen die Inhalte der DRÜ nicht im Detail wiedergegeben werden, doch sei es laut Gutachten empfehlenswert, die wesentlichen Erkenntnisse daraus zu dokumentieren. Auf diesem Wege könne der Vermittler belegen, dass er den individuellen Absicherungsbedarf geprüft und seine Empfehlungen nachvollziehbar begründet hat.

Aeiforia nennt an dieser Stelle gesetzliche Anforderungen, die die Ergebnisse des Gutachtens untermauern:

  • § 61 Abs. 1 VVG verpflichtet Versicherungsvermittler, den Kunden „anlassbezogen nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen“, ihn zu beraten, den Rat zu begründen und dies zu dokumentieren. Die DRÜ unterstützt Vermittler dabei, diese gesetzlichen Pflichten effizient und nachvollziehbar zu erfüllen – vor allem bei der Ermittlung komplexer Vorsorgesituationen.
  • § 1a VVG konkretisiert diese Pflichten mit dem Grundsatz, dass die Vermittlung „ehrlich, redlich und professionell im besten Interesse des Kunden“ zu erfolgen hat.
  • Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten gelten zusätzlich Art. 17 und Art. 10 der DVO (EU) 2017/2359, die Vermittler zur Überprüfung der Plausibilität und Aktualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen verpflichten.
Mit Digitaler Rentenübersicht Haftungsrisiken verringern

„Die Digitale Rentenübersicht ist kein optionales Add-on, sondern verändert die Grundlagen professioneller Vorsorgeberatung. Mit dem Gutachten schaffen wir für Vermittler und Unternehmen mehr Klarheit im Umgang mit dieser neuen Realität“, betont Martin Gattung, Geschäftsführer der Aeiforia GmbH.

Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte, unterstreicht: „Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht ist rechtlich nicht zwingend, kann aber wesentlich zur Erfüllung der Beratungspflichten beitragen – insbesondere im Hinblick auf eine vollständige Bedarfsermittlung und deren Plausibilisierung sowie zur Minimierung potenzieller Haftungsrisiken.“ (tik)

Eine Übersicht der Ergebnisse gibt es auf der Website von Aeiforia.

Lesen Sie auch:

Seite 1 Bringt Digitale Rentenübersicht Pflichten für Makler mit sich?

Seite 2 Anforderungen an die Beratungsdokumentation