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6. Juni 2023
BU: Je früher, desto besser – und besser spät als nie?

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BU: Je früher, desto besser – und besser spät als nie?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt sich immer häufiger die Frage: Wie früh anfangen – bieten doch viele Versicherer eine BU für Schüler. Und dann wäre noch zu klären, ab welchem Alter sich der BU-Abschluss nicht mehr lohnt. Eine Einschätzung des Maklers und BU-Spezialisten Philip Wenzel.

Ein Gastbeitrag von Philip Wenzel, Geschäftsführer der BIOMEX Biometrie Expertenservice GmbH

Wer sich nicht jeden Tag mit Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigt, entwickelt häufig den Eindruck, dass diese Versicherung erst dann relevant wird, wenn man einen Beruf hat. Und wer sich noch ein wenig länger damit beschäftigt, denkt sich nicht selten, dass er der Versicherung ein Schnippchen schlagen könnte, wenn er den Vertrag erst dann abschließt, wenn er schon älter ist, weil dann die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit höher ist.

Die Wahrheit ist aber, dass es sehr viele gute Gründe gibt, schon vor Eintritt ins Berufsleben eine BU-Versicherung abzuschließen. Tatsächlich gibt es mittlerweile keinen Grund mehr, sich nicht schon mit zehn Jahren abzusichern. Ein sehr gewichtiges Argument dagegen ist allerdings zu wenig Geld. Wer Kinder hat, weiß, dass sie Geld kosten. Und die 40 Euro im Monat für Nachhilfe müssen eben sein. 40 Euro für die Berufsunfähigkeitsversicherung? Die kann das Kind auch später selbst abschließen.

Abschluss in jungen Jahren ...

Wer es sich also irgendwie leisten kann, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sein Kind übernehmen. Denn es gibt zwei Vorteile, die mit Geld zu tun haben, und zwei weitere Vorteile, die mit dem Gesundheitszustand zu tun haben.

Wie jeder Vermittler weiß, ist der monatliche Beitrag umso geringer, je jünger der Kunde ist. Das liegt daran, dass das Risiko einer Berufsunfähigkeit etwa bis zum 45. Lebensjahr immer gleich teuer ist. Das heißt, der Zehnjährige zahlt für 1.000 Euro BU-Rente bis zum Alter von 67 Jahren beispielsweise 35.000 Euro an Beiträgen. Der 40-Jährige zahlt auch 35.000 Euro. Meistens ist es sogar etwas weniger, wenn man in jungen Jahren abschließt.

... bringt etliche Vorteile

Daraus ergeben sich dann zwei Vorteile. Zum einen verteile ich die 35.000 Euro einmal auf 57 Jahre und das andere Mal auf 27 Jahre , wodurch die monatliche Belastung deutlich niedriger ist. Nämlich 51,17 Euro gegenüber 108,02 Euro. Und zum anderen ist die Zeit, bis man 40 ist, quasi gratis. Der Kunde ist für den gleichen Preis 30 Jahre länger versichert. Und wenn der Kunde keine zehn Jahre mehr ist, bleibt das Prinzip mit 20 oder 30 Jahren das gleiche. Der zweite geldwerte Vorteil ist abhängig vom Beruf. Denn wer sich schon als Schüler versichert, der zahlt die Prämie eines Schülers auch, wenn er später Schreiner wird. Die Ersparnis geht hier schnell in die Tausende. Wenn er Akademiker wird, dann würde es deutlich günstiger werden. Für diesen Fall gibt es mittlerweile aber genügend Anbieter mit einer Besserstellungsoption, die es ermöglicht, bei einem Berufswechsel dann die günstigere Prämie zu zahlen.

Verzicht auf Risikoprüfung bei Nachversicherung

Es gilt auch darauf achten, dass der Tarif bei der Nachversicherung auf die Risikoprüfung und nicht auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Denn bei der Risikoprüfung werden Hobbys, Rauchverhalten und der Beruf abgefragt. Wenn nur auf die Gesundheitsprüfung verzichtet wird, kann es also passieren, dass der Schüler für seinen Grundvertrag mit 1.000 Euro 52 Euro zahlt, aber die Erhöhung um 500 Euro schon 80 Euro kostet, weil er jetzt Schreiner ist.

Was die Gesundheit betrifft, so ist es erst mal logisch, dass man in jungen Jahren nur in seltenen Fällen schon schwerwiegende Diagnosen hat. Die Chancen für eine glatte Annahme sind also höher. Später weiß der Kunde vielleicht auch nicht mehr genau, was er alles hatte oder was er laut Arztakte hatte.

Und das führt zu dem zweiten „gesundheit­lichen“ Vorteil, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließt: Je früher ich abschließe, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Leistungsfall schon zehn Jahre vorbei sind. Und nach zehn Jahren ist jede Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht verjährt – also für den Kunden nach § 123 BGB.

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Seite 2 Was ist Vermittlern zu raten?

 
Ein Artikel von
Philip Wenzel

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Gerd Kemnitz (… am 07. Juni 2023 - 16:02

Ich lese Herrn Wenzels Fachbeiträge immer mit großem Interesse und stimme ihm auch hier in vielen Punkten zu.

Aber bezüglich des Tipps zur Mehrvertragslösung beim gleichen Versicherer muss ich ihm widersprechen.

Das Problem bei der dann erforderlichen ärztlichen Untersuchung oder des alternativen M-Checks sind weniger eventuell auffällige Laborwerte – sondern die verlängerten Fristen bei den Fragen zu Vorerkrankungen im „Ärztlichen Zeugnis“ bzw. im „M-Check direct Fragebogen“. Einige Versicherer stellen hier sogar zeitlich unbefristete Fragen.

Wir sind uns doch sicherlich darüber einig, dass längere Fristen oder gar unbefristete Fragen das Risiko einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht deutlich erhöhen.

Deshalb favorisiere ich bei hohen BU-Renten zwar auch die Mehrvertragslösung – allerdings bei unterschiedlichen Versicherern.