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Interessanter Beschluss
Es stellt sich mir nach diesem Beschluss die Frage, inwiefern die Versicherung in der Zukunft überhaupt noch in der Lage sein soll eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung in Gänze durchzusetzen, wenn der VN sich jeder Zeit darauf berufen kann, dass er von der in der Krankenakte vermerkten Diagnosen nichts gewusst habe. Da die Beweislast, laut Beschluss wohl beim Versicherer liegen soll, wird es diesem schwer fallen beweisen zu könne, dass der VN Kenntnis von der niedergeschriebenen Diagnose hatte. Das ist insofern problematisch , als dies zu höheren Schadenzahlen und damit auch zu höheren Kosten für die Versicherungen führen wird. Hier wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, was im Ergebnis auch keiner wollen kann.
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