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4. März 2022
BU: Vorsicht bei dem „Kleingedruckten“

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BU: Vorsicht bei dem „Kleingedruckten“

Fazit

Versicherungsbedingungen in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen sind vielfältig und unterscheiden sich oft nur in kleinen Details, was zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen für den einzelnen Versicherungsfall führen kann.

Versicherungsmakler müssen den Bedarf ihres Kunden ermitteln und den Kunden zu für ihn infrage kommenden Produkten beraten. Der Rat ist zu begründen und all das ist zu dokumentieren. Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn ein Vertrag – wie hier – wesentlich verändert oder umgedeckt wird bzw. werden muss, damit keine Deckungslücken entstehen und für den Kunden das optimale Ergebnis erzielt wird. Die Dokumentation der Gründen zu dem erteilten Rat ist wichtig. Der geschilderte Fall ist ein Beispiel dafür, dass in Leistungsfällen so mancher Fallstrick lauert und der Kunde auf gute Beratung durch seinen Versicherungsmakler angewiesen ist.

Der Makler hat darauf hinzuweisen, zu welchen unterschiedlichen Ergebnissen eine Entscheidung im jeweiligen Versicherungsfall führen kann. Und auch die Dokumentation dieser Beratungsleistung sollte keinesfalls vernachlässigt werden, wenn der Makler sicherstellen will, seine Pflichten gegenüber dem Kunden nicht zu verletzen. Ein Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag muss jeweils im Lichte der Rechtsprechung geprüft werden. Neben der Entscheidung, wann der Versicherungsfall genau eingetreten ist, kann sich die Frage der Wirksamkeit einer Regelung stellen. Der hier näher betrachtete Fall zeigt, dass die Beratung zur BU-Leistungsbeantragung schnell zur rechtlichen Beratung wird – eine Gratwanderung für Versicherungsmakler.

Praxistipp

Bei der Beantragung von BU-Leistungen sind von Versicherungsnehmern und deren Maklern wichtige Weichenstellungen proaktiv zu berücksichtigen. Praktische und zielführende Unterstützung durch Spezialisten bei der BU-Leistungsfallbeantragung führt zur Beschleunigung der Abwicklung des Leistungsfalls, das zeigt die Praxis von Rechtsanwältin Pagel.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 108 f., und in unserem ePaper.

Bild: © PhotoSG – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Kathrin Pagel

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Markus Lörch (… am 08. März 2022 - 10:58

Ich beglückwünsche sie zu diesem gut recherchierten und gut aufbereiteten Urteil

des BGH. Ich würde mir wünschen, wenn auch die Kunden   im Lichte des

Leistungsgedankens Ihre BU abschließen würden. Ich versuche das immer in den Fokus zu rücken!!!