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13. Dezember 2018
Bundeskartellamt: Verdacht auf Rechtsverstöße bei Vergleichsportalen

Bundeskartellamt: Verdacht auf Rechtsverstöße bei Vergleichsportalen

Das Bundeskartellamt hat Ergebnisse seiner Sektoruntersuchung zu Internet-Vergleichsportalen vorgestellt. In einigen Fällen hat sich der Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße erhärtet. Untersucht wurden auch Vergleichsportale aus den Bereichen Versicherungen und Finanzen.

Die Untersuchung zahlreicher Vergleichsportale aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen durch das Bundeskartellamt hat den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße in einigen Punkten erhärtet. Das Bundeskartellamt hat dazu ein Konsultationspapier vorgelegt. „Es fehlt oft an einer Aufklärung der Verbraucher darüber, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kommen. Dies kann zu Fehleinschätzungen der Verbraucher führen. So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen“, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

17 Vergleichsportale im Bereich Versicherungen untersucht

Im Rahmen der Befragung hat das Bundeskartellamt Angaben von 17 Vergleichsportalen aus dem Bereich Versicherungen erhalten. Darunter auch von Check24, dem spartenübergreifend größten. Rund zwei Drittel dieser Portale gaben an, nicht oder nur teilweise über eigene Daten und/oder Tarifrechner zu verfügen. Die Verbraucherproblemfelder beziehen sich vor allem auf Verflechtungen zwischen Portalen, Marktabdeckung und Vorauswahl durch Portale sowie das Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse.

Zugang zu Tarifdaten oft über Dritte

Im Versicherungsbereich seien Verflechtungen wie z.B. zwischen Check24 und tarifcheck.de besonders schwer nachzuvollziehen, „da aufgrund der Unterschiede je Versicherungsart und der Rolle des Datenanbieters als drittem Player in diesem Geschäft die Zusammenhänge besonders komplex sind.“ Als weiteres Verbraucherproblem erkennt das Bundeskartellamt die verbreitete Praxis, dass nicht der Versicherer dem Portal direkt einen Zugang zu den Tarifdaten gewährt oder diese übermittelt, sondern dass er über Dritte erfolgt. „So bietet z.B. Verivox im Bereich der Kfz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherung jeweils einen eigenständigen Vergleich an und erhält als Makler im Falle einer erfolgreichen Vermittlung eine direkte Provision von der jeweiligen Versicherung“, heißt es im Konsultationspapier. Die Tarifdaten hingegen beziehe Verivox im Falle der Kfz-Versicherung vom Unternehmen Nafi, im Falle der Hausrat- und Haftpflichtversicherung von Mr.Money. Diese Praxis kann auch Auswirkungen auf die Marktabdeckung haben: „Wenn sich ein Portal beispielsweise entscheidet, nur Daten von Versicherern anzuzeigen, die es selbst vermitteln kann und die Anzeige aller anderen Tarife entsprechend unterdrückt, wird die Marktabdeckung entsprechend reduziert.“

Geringe Marktabdeckung führt zu Informationspflichten

Ein weiteres Problem bei der Marktabdeckung ist die Tatsache, dass einige Versicherer sich gegen den Vertrieb über Vergleichsportale entscheiden oder nicht einbezogen werden. Darunter sind durchaus auch solche mit einer hohen Marktrelevanz, wie beispielsweise die Allianz. Auf den Webseiten der Portale findet sich laut dem Papier häufig jedoch kein Hinweis darauf, welche Versicherer oder Tarifgruppen nicht dargestellt werden. Das Kartellamt erwähnt, dass sich daraus Informationspflichten ergeben, weil Versicherungsmakler bei eingeschränkter Versicherer- und Vertragsauswahl Kunden darauf hinweisen müssen (§ 60 Abs. 1 Satz 2 VVG).

Zusatzvergütungen durch vordere Positionierung unüblich

Laut dem Konsultationspapier sind explizite Zusatzvergütungen durch Anbieter für eine Darstellung an Position 0 der Webseite im Versicherungsbereich nicht üblich. Nur einer der untersuchten Verträge enthielt eine Vereinbarung, wonach im Falle einer Vermittlung auf Position 0 eine leicht erhöhte Provision erhält. „Auch wenn weitere Vereinbarungen dieser Art im Versicherungsbereich nicht auszuschließen sind, wird in diesem Bereich mit der Position 0 demnach vor allem ein Verbrauchermehrwert geschaffen“, resümiert das Kartellamt.

Stellungnahmen bis Februar 2019 möglich

Die betroffenen Unternehmen haben nun bis zum 04.02.19 Gelegenheit, zu dem heute veröffentlichten Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Ein abschließender Bericht soll im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht werden.

Die Sektoruntersuchung Vergleichsportale läuft seit Oktober 2017. Im gleichen Jahr wurden dem Bundeskartellamt erstmals verbraucherrechtliche Kompetenzen zugesprochen. Es kann damit Untersuchungen durchführen und Defizite erkennen. Eine Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch zu ahnden, ist damit bislang aber nicht verbunden. (tos)

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