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7. November 2014
Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz

Bundesrat billigt Pflegestärkungsgesetz

Der Bundesrat hat am 07.11.2014 das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Es kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Das erste Pflegestärkungsgesetz weitet die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflegebedürftigen aus und schafft bessere Möglichkeiten zur Betreuung – insbesondere in den eigenen vier Wänden. Im Gegenzug steigt der Beitragssatz zum 01.01.2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte an. Weitere 0,2 Punkte folgen im Jahr 2017. Die Bildung eines Vorsorgefonds soll Beitragssprünge vermeiden und die Kosten der steigenden Leistungsausgaben gerechter auf die Generationen verteilen.

Das erste Pflegestärkungsgesetz ist ein Baustein der Pflegereform. In einem zweiten Schritt soll ein weiteres Pflegestärkungsgesetz folgen, dass einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführt. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können.(kb)

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