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6. Mai 2020
Bundesrat bremst BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler aus

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Bundesrat bremst BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler aus

Zwei Ausschüsse des Bundesrats haben eine gemeinsamen Erklärung veröffentlicht. In dieser empfehlen sie dem Bundesrat der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenberater auf die BaFin nicht zuzustimmen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Die politische Schlagkraft dieser Empfehlung bleibt jedoch ungewiss.

Nun haben sich auch die Länderregierungen zu den Plänen der Bundesregierung positioniert, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin zu übertragen. Zuerst geht es hierbei zwar nur um den federführenden Finanzausschuss sowie den mitberatenden Wirtschaftsausschuss, aber deren Empfehlung hat Signalwirkung. So schlossen sich wenig später auch die Länder Bayern und NRW in eigenen, wortgleichen Empfehlungen der Position der Ausschüsse an.

Wirtschafts- sowie Finanzausschuss empfehlen Ablehnung

Aus der gemeinsamen Empfehlung geht hervor, dass die Vertreter der Länder der geplanten Aufsichtsübertragung skeptisch gegenüberstehen. Die Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat den Gesetzesentwurf abzulehnen bzw. Nachbesserungen zu fordern. Die Gründe hierfür sind zahlreich, aber decken sich zum Großteil mit der Kritik von Branchenverbänden und der Opposition.

BaFin ist nicht geeignet zur Aufsicht von Kleingewerbe

In der vorliegenden Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass kein dringender Handlungsbedarf bestehe. Schließlich funktioniere die momentane Regelung, nach der die Industrie- und Handelskammern bzw. die Gewerbeämter die Vermittler nach § 34f GewO beaufsichtigten. Es sei nicht erkennbar, inwiefern die BaFin besser geeignet sei, diese Tätigkeit auszuüben. Schließlich habe die Behörde kaum Erfahrung mit Kleingewerbetreibenden.

Keine Skandale rund um Aufsicht von 34f-Vermittlern

Finanzskandale seien in den vergangenen Jahren nicht im Zuge von mangelhafter Aufsicht über Finanzanlagevermittler entstanden. Vielmehr handelte es sich hierbei des Öfteren um Produkt- sowie Institutsskandale, für die die BaFin bereits jetzt zuständig ist.

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