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2. Dezember 2019
Bundesrat gegen Self-Tracking-Tarife in der Krankenversicherung

Bundesrat gegen Self-Tracking-Tarife in der Krankenversicherung

Der Bundesrat plädiert für einen besseren Schutz von Gesundheitsdaten. Dazu ruft er die Bundesregierung auf, die automatisierte Datenerhebung zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären. Konkret sind den Ländern die Self-Tracking-Tarife für „gute“ Versicherte ein Dorn im Auge.

In einer Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, Gesundheitsdaten besser zu schützen. Hierfür soll die Bundesregierung die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig erklären – und zwar unabhängig davon, ob Versicherte damit einverstanden sind oder nicht. Auch wenn digitale Hilfsmittel im Gesundheitswesen großes Potenzial haben, um das Leben der Menschen zu verbessern, warnen die Länder: In der automatisierten Datenübertragung etwa durch Fitness-Tracker bestehe die Gefahr, dass sich Self-Tracking-Tarife für Versicherte mit „guten“ Risiken etablieren. Andere Versicherte würden dagegen weniger günstige Tarife bekommen. 

Widerspruch zum Grundprinzip von Krankenversicherungen

Nach Ansicht des Bundesrats lässt sich dies nicht mit dem Grundprinzip von Krankenversicherungen vereinbaren, wonach die Versicherer Lebensrisiken durch einen Ausgleich im Versichertenkollektiv langfristig übernehmen. 

Risiko der Kommerzialisierung

Darüber hinaus fürchten die Länder eine Kommerzialisierung der sensiblen Daten. Die Bundesregierung solle dafür Sorge tragen, dass Big-Data-Anwendungen im Gesundheitswesen mit den erforderlichen rechtlichen und technischen Maßnahmen begleitet werden zum individuellen Schutz der Versicherten. Der reine Datenschutz reiche nach Ansicht des Bundesrats hier nicht aus. 

PKV-Verband weist Bedenken als unbegründet zurück

Bereits im Vorfeld hatte der PKV-Verband die Sorge als unbegründet bezeichnet, Self-Tracking-Tarife könnten zu einer Entsolidarisierung innerhalb der PKV-Tarifwelt führen. Auch die Bedenken, bei Versicherten könne ein „ökonomischer Druck zur Preisgabe ihrer Gesundheitsdaten" entstehen, weisen die privaten Krankenversicherer zurück. Bereits seit 2016 hätten sich die Verbraucherschutzminister der Länder mit „Telematik-Tarifen im Versicherungsbereich“ befasst und dabei auch die Rahmenbedingungen der PKV berücksichtigt. Schon damals habe der PKV-Verband klargestellt, dass die Kalkulationsvorschriften für die Private Krankenversicherung die diskutierten Telematik-Tarife ausschließen. PKV-Tarife, die ein individuelles Gesundheitsmonitoring mit günstigeren Beiträgen belohnen, seien mit den rechtlichen Vorgaben nicht zu vereinen.

Bundesregierung am Zug

Eingebracht wurde die Entschließung im Bundesrat im Oktober auf Initiative der Bundesländer Hessen, Bremen und Hamburg. Der Bundesrat hat nun die Entschließung der Bundesregierung zugeleitet, die nun zu entscheiden hat, ob sie der Ansicht des Bundesrates folgt und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. (tk)

Bild: © Alexander Borisenko – stock.adobe.com