Ausweitung des förderfähigen Personenkreises
Zudem schlagen die Länder vor, den Kreis der förderfähigen Personen auszuweiten. Wenn es nach dem Bundesrat geht, solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, wie der Kreis der (unmittelbar) förderberechtigten Personen „sachgerecht auf Selbstständige oder sogar alle Personen im erwerbsfähigen Alter ausgeweitet werden kann“. Eine solche Erweiterung sei geboten, da Selbstständigkeit, gebrochene Erwerbsbiografien oder die Ausübung von Versicherungspflicht befreiten Minijobs mit einem erhöhten Risiko der Altersarmut einhergehen könne. „Eine moderne Altersvorsorge braucht eine breite Teilhabe – nicht enge Zugangshürden“, so das Statement.
Wie es jetzt weitergeht
Der vom Kabinett verabschiedete Referentenentwurf soll am 26.02.2026 in erster Lesung beraten werden. Nach der halbstündigen Debatte soll die Vorlage an den Finanzausschuss überwiesen werden, der die Federführung bei der weiteren Beratung übernehmen wird. (js)
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